Berlin. . Neonazis in Deutschland sollen künftig in einer zentralen “Verbunddatei“ erfasst werden. Die Bundesregierung plant, dass Geheimdienste und Polizei Informationen über Rechtsextreme nicht nur speichern, sondern auch austauschen dürfen. Fragen und Antworten zum Gesetzesentwurf.
Die Geheimdienste und die Polizei sollen Informationen über Neonazis speichern und austauschen dürfen. Darauf hat sich am Mittwoch das Bundeskabinett verständigt und dazu ein Gesetz auf den Weg gebracht. Es ist die Konsequenz aus der Serie von rechtsradikalen Morden. Hätte es eine solche Datei früher gegeben, wäre die Zwickauer Terrorzelle „in der Verbunddatei“, erklärte Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU). Ob man die Taten hätte verhindern können, lässt sich aber nicht feststellen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu der Datei und dem Stand der Ermittlungen.
Wurden solche Daten nicht schon bisher gesammelt?
Sie wurden zwar gesammelt, allerdings nicht systematisch ausgetauscht. Ob eine Behörde eine Information weitergab, wurde im Einzelfall entschieden. Inzwischen haben Bund und Länder ein Anti-Terror-Zentrum „rechts“ aufgebaut, wo die Sicherheitsbehörden aktuell Lagebilder herstellen. Die neue Datei ist der Informationskern. Sie soll auch nicht nur bei der Fahndung helfen. Mit ihr hofft man, Gefahren und Risiken rechtzeitig zu erkennen und Straftaten zu verhindern.
Wer wird erfasst?
Gewalttätige Neonazis und alle, die konkret im Verdacht stehen, einer rechten Terrorgruppe anzugehören, außerdem ihre Kontaktleute. Die Neonazis müssen entweder wegen einschlägiger Gewaltdelikte verurteilt sein oder unter Anklage stehen. Nur ein Verdacht oder die bloße Gesinnung reichten nicht aus, betonte der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke.
Wird jeder registriert, der Kontakt zu Neonazis hatte?
Der Bäcker um die Ecke, der Pizza-Bote, der Sitznachbar im Zug, kurzum: zufällige Kontakte werden nicht erfasst. Übrigens hat jeder Bürger das Recht zu fragen, ob seine Daten in der Datei erfasst wurden.
Was wird gespeichert?
Zunächst einmal Grunddaten wie Name, Geburtstag und Ort, Familienstand, Adresse und Bankverbindungen, Telefon- und Internetanschlüsse sowie Schließfächer, Hinweise auf Waffenbesitz, Fahr- und Fluglizenzen oder Kenntnisse im Umgang mit Sprengstoff.
Dazu können die Behörden spezifische Analyse-Projekte definieren: Aufenthaltsorte und Beziehungsmuster, Reiseaktivitäten. Es ist eine neue Befugnis, und gerade deswegen setzte FDP-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger der Befugnis ein „Verfallsdatum“. Sie ist bis zum 31. Januar 2016 befristet. Bis dahin wird geprüft, ob die Datei hilfreich und vertretbar ist. Friedrich: „Wir probieren das jetzt aus.“
Wer ruft die Daten ab?
Verfassungsschutz und Polizei von Bund und Ländern kommen im Regelfall an die Daten heran, ebenfalls der Militärische Abschirmdienst (MAD). Der Bundesnachrichtendienst (BND) kommt nur ins Spiel, wenn es einen Bezug zum Ausland gibt.
Wie viele gewaltbereite Rechtsextremisten gibt es?
Der Verfassungsschutz geht von bundesweit etwa 9500 Personen aus.
Funktioniert das Anti-Terror-Zentrum schon?
Es ist seit Anfang des Jahres 80 Hinweisen nachgegangen, etwa über eine Brandstiftung in Recklinghausen oder über die Reiseaktivitäten von Rechtsextremisten aus Nordrhein-Westfalen.
Wie ist der Stand der Ermittlungen gegen das Zwickauer Trio?
Über 400 Beamte sind damit befasst. Es gibt insgesamt acht Beschuldigte. Davon sitzen fünf in Haft. „Wir haben 5000 Asservate, also potenzielle Beweismittel“, sagte Ziercke. Darunter sind 23 Festplatten mit neun Terabyte an Daten.
Die Neonazi-Zelle hat 64 Autos angemietet, 15 von ihnen werden Anschlägen zugeordnet. Bisher sind aus der Bevölkerung – inzwischen auch über Facebook – über 840 Hinweise eingegangen. In mindestens sieben Fällen sind Rechtsextremisten untergetaucht, die entweder verurteilt wurden oder nach denen derzeit gefahndet wird.
Bedenken des Datenschützers
Die grundsätzlichen Bedenken des Datenschutzbeauftragten Peter Schaar sind nach seinen Worten nicht ausgeräumt. Dass die rechte Mordserie lange Zeit unaufgeklärt blieb, führt er auf „fatale Fehleinschätzungen“ zurück. Die Defizite hätten aber nicht beim Gesetzesvollzug bestanden. Wenn die Polizei keine Anhaltspunkte für eine rechtsextremistisch motivierte Tat sähe, „hilft auch die neue Datei nicht weiter“, meint Schaar.