Düsseldorf. Hausbesitzer in NRW müssen ihre Abwasserkanäle jetzt doch nicht einer Dichtheitsprüfung unterziehen. Eine Mehrheit im Landtag aus CDU, FDP und Linken will die Regelung aussetzen. Prüfungen sollen künftig nur noch bei begründetem Verdacht stattfinden.

Der umstrittene „Kanal-Tüv“ für private Hausbesitzer ist vom Tisch. NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) zog den Gesetzentwurf zurück. Zuvor hatten CDU, FDP und Linke eine Aussetzung der Dichtheitsprüfung gefordert. Nach ihren Plänen soll nur bei einem begründeten Verdacht eine Kanalprüfung stattfinden.

Nach der Kabinettssitzung räumte Remmel ein, dass eine Mehrheit im Landtag den bisherigen Gesetzentwurf ablehnt. Remmel will im Januar einen neuen Entwurf vorlegen und kündigte eine Anhörung ohne Vorgaben an, „um rechtlich Klarheit zu schaffen“.

Bislang hieß es: Hausbesitzer müssen ihre Kanäle bis 2015 überprüfen lassen

CDU-Umweltexperte Josef Hovenjürgen hatte nach dem Beschluss der CDU-Fraktion eine „Umwehr der Beweislast“ gefordert. Statt Hausbesitzer unter „Generalverdacht“ zu stellen, setze die CDU auf eine „bürgerfreundliche Lösung, die Hausbesitzer nicht überfordert“. Die Kosten für eine Dichtheitsprüfung werden auf 300 bis 500 Euro geschätzt – eine mögliche Sanierung kostet meist mehrere Tausend Euro.

Die bisherige Regelung sah vor, dass private Hausbesitzer ihre Abwasserkanäle bis 2015 auf Lecks prüfen lassen. Die Frist kann bis 2023 verlängert werden, wenn die Kommune ihre Kanäle selbst erst bis 2023 prüft und saniert. Auch CDU und FDP halten daran fest, dass private Kanäle betriebssicher sein müssen. Es müsse aber ein konkreter Verdacht vorliegen, bevor die Prüfung angeordnet wird. Alle öffentlichen Kanäle müssen weiter geprüft werden.

FDP-Umweltexperte Kai Abruszat lobte Remmels Rückzieher bei der Dichtheitsprüfung. CDU-Fraktionsvize Peter Biesenbach begründete den Kurswechsel seiner Fraktion damit, dass es keinen Nachweis gebe, dass durch private Abwasserkanäle das Grundwasser belastet werde. Da alte Kanäle durch eine Hochdruck-Vorreinigung beschädigt werden könnten, lehne die CDU die generelle Pflicht zum „Kanal-Tüv“ ab.

Jede dritte Kommune in NRW soll bereits eine Prüfsatzung erlassen haben

Nach CDU-Angaben hat jede dritte Kommune in NRW bereits eine Prüfsatzung erlassen. Hovenjürgen kritisierte, die CDU traue „Remmel bei der Umsetzung nicht mehr“, Zwar seien Kanäle theoretisch nach mehr als 50 Jahren undicht. Dies rechtfertige aber keinen Generalverdacht gegenüber allen privaten Hausbesitzern.