Dortmund. Die Grundeigentümer in den südlichen, als wohlhabend geltenden Stadtteilen Bittermark, Holzen, Sölderholz, Syburg und Wichlinghofen sind die ersten, die für die ordnungsgemäße Ableitung ihrer Abwässer tiefer in die Haushaltskasse greifen müssen. Nicht nur, aber auch, weil die Abwasserbeseitigungsgebühren künftig steigen dürften. Denn auch die Sanierung des öffentlichen Kanalnetzes will erstmal finanziert sein.

Die Grundeigentümer in den südlichen, als wohlhabend geltenden Stadtteilen Bittermark, Holzen, Sölderholz, Syburg und Wichlinghofen sind die ersten, die für die ordnungsgemäße Ableitung ihrer Abwässer tiefer in die Haushaltskasse greifen müssen. Nicht nur, aber auch, weil die Abwasserbeseitigungsgebühren künftig steigen dürften. Denn auch die Sanierung des öffentlichen Kanalnetzes will erstmal finanziert sein.

Laut Beschlussvorschlag der Verwaltung, über den das Stadtparlament am 15. Dezember beraten und abstimmen soll, müssen bis Ende 2023 alle Grundeigentümer in Dortmund die Abwasserrohre, die unter ihren Häusern und Gärten ziemlich unzugänglich verbuddelt sind, von „Sachkundigen“ auf mögliche Lecks untersuchen lassen. Kostenpunkt: mehrere 100 Euro pro Grundstück. Die Prüfung ist laut Landeswassergesetz spätestens nach 20 Jahren zu wiederholen.

Damit nicht genug: Weisen die Rohre (von der Verwaltung nicht näher bestimmte) „stärkere“ Schäden und Undichtigkeiten auf, durch die ungeklärte Abwässer austreten und ins Grundwasser sickern könnten, kann der Eigentümer von der Stadtentwässerung zur Reparatur gezwungen werden. Deren Umfang und Zeitpunkt legt die Stadtverwaltung fest. Kostenpunkt nach Erfahrungswerten: bis zu mehreren 1000 Euro pro Grundstück.

Was den ein oder anderen älteren Hauseigentümer, der wegen seiner ungewissen Rest-Lebenszeit kaum noch längerfristige Kredite bekommt, empfindlich treffen dürfte. Ihm wird auch kein Trost sein, dass er mit seinem Problem nicht alleine dasteht.

Denn die Stadtverwaltung geht davon aus, dass bundesweit etwa 50 bis 80 Prozent der privaten Abwasserleitungen defekt sind. „In Dortmund wird dieser Anteil nicht geringer sein“, heißt es von der Verwaltung wohl mit Blick auf Dortmunds Vergangenheit als Hochburg des Bergbaus und den Senkungen, die sich bis heute zeigen.

In den oben genannten südlichen Stadtteilen, die zum Entwässerungsgebiet 1 gehören, müssen die privaten Abwasserentsorgungsanlagen bis Ende 2014 überprüft worden sein. Das restliche Stadtgebiet wird in fünf weitere Entwässerungsgebiete eingeteilt. Die Grundeigentümer in den südwestlichen Vororten Bövinghausen, Lütgendortmund, Barop, Westfalenhalle, Ruhrallee und Benninghofen werden genau wissen, was auf sie zukommt. Ihre Frist für den Kanal-TÜV läuft bis Ende 2023.