Karlsruhe/Ankara. . Deutsche Rechtsanwälte haben den türkischen Ministerpräsidenten Recep Erdogan wegen angeblicher Kriegsverbrechen angezeigt. Der Vorwurf: Der Regierungschef, der Verteidigungsminister und hohe Militärs sollen im Kurdenkonflikt gegen das Völkerstrafgesetzbuch verstoßen haben.

Deutsche Anwälte haben bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe Strafanzeige gegen den türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdogan, Verteidigungsminister Vecdi Gönül, dessen Vorgänger Sabahattin Çakmakoglu und mehrere hohe Militärs gestellt. Sie werden für Kriegsverbrechen verantwortlich gemacht, die angeblich seit 2003 im Kurdenkonflikt in der Südosttürkei begangen worden seien. Erdogan hält sich derzeit zu einem Staatsbesuch in Deutschland auf.

Auch interessant

Grundlage der Anzeige ist das deutsche Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) von 2002. Demnach können militärische Vorgesetzte und verantwortliche Politiker wegen geächteter Kriegsverbrechen international belangt werden, auch wenn die Taten außerhalb Deutschlands begangen wurden. Die Hamburger Anwälte Britta Eder und Heinz Jürgen Schneider vertreten darin Angehörige von Opfern und listen zehn exemplarische Fälle von Hinrichtungen, Tötung von Gefangenen, Folter und Chemiewaffeneinsatz gegen kurdische Rebellen auf.

Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Die Anzeige stützt sich auf eigene Recherchen, die Auswertung türkischer Justizmaterialien und Berichte renommierter Menschenrechtsorganisationen. Zu den Fällen gehört beispielsweise das Schicksal von Ugur und Ahmet Kaymaz, die am 21. November 2004 von türkischen Sicherheitskräften erschossen wurden. Vater und Sohn seien unbewaffnet gewesen und hätten vor ihrem Haus ihren Lastwagen entladen, als Polizisten das Feuer auf sie eröffneten.

Die jüngeren Geschwister des damals zwölfjährigen Ugur hätten beobachtet, wie die Polizisten dessen Kopf nach unten gedrückt und dann geschossen hätten. Die Polizisten hätten angeblich nach Bewaffneten gesucht. Es handele sich um ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit gemäß § 7 Abs. 1 Nr.1 VStGB. Der Fall erregte damals in der Türkei großes Aufsehen. Die Polizisten wurden lediglich wegen Tötung in Überschreitung legitimer Notwehr angeklagt und freigesprochen.

Gewalt gegen kurdische Rebellen

Ein weiterer Fall beschreibt einen angeblichen Chemiewaffeneinsatz gegen kurdische Rebellen durch die türkische Armee zwischen dem 8. und 15. September 2009. Damals hätten türkische Soldaten chemische Kampfstoffe in eine Höhle in der Nähe der Stadt Çukurca, in der südosttürkischen Provinz Hakkari, eingeleitet. Neun kurdische Kombattanten seien getötet worden. Dies könne durch Augenzeugen und von Experten überprüfte Fotografien belegt werden. Die Anzeige sieht dadurch den Verdacht begründet, dass ein Kriegsverbrechen vorliegt. Die Türkei ist Unterzeichnerstaat des Chemiewaffen-Übereinkommens, das den Einsatz von Giftgas verbietet.

Eingereicht wurde die Anzeige auf Initiative der Menschenrechtsorganisation MAF-DAD - Verein für Demokratie und internationales Recht e.V., des Völkerrechtlers Prof. Norman Paech, der Schriftstellerin Doris Gercke (Autorin der Fernsehserie Bella Block) der Ärztin Gisela Penteker (Internationale Ärzte zur Verhütung des Atomkrieges IPPNW), des Bundestagsabgeordneten Harald Weinberg (Die Linke) und anderen. (mit dapd)

Update 19. April, 2016: Hier lesen Sie, was aus der Anzeige gegen Erdogan geworden ist.