Karlsruhe. Niederlage für Gabriele Pauli: Ihre Partei, die Freie Union, ist nun endgültig nicht zur Bundestagswahl zugelassen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Richter wiesen die Verfassungsbeschwerde gegen die Absage des Bundeswahlausschusses zurück.

Die Freie Union der ehemaligen CSU-Rebellin Gabriele Pauli und die «Partei» des früheren «Titanic»-Chefredakteurs Martin Sonneborn dürfen endgültig nicht an der Bundestagswahl teilnehmen. Beide scheiterten am Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Versuch, ihre Kandidatur trotz Ablehnung durch den Bundeswahlausschuss noch zu erzwingen. Die Karlsruher Richter nahmen die entsprechenden Anträge wegen Unzulässigkeit nicht zur Entscheidung an.

Gericht kann erst nach Wahl entscheiden

Wie aus der Begründung hervorgeht, kann das Verfassungsgericht in solchen Fällen laut Gesetz erst nach der Wahl tätig werden. Vorausgehen müsse nach Paragraf 28 des Bundeswahlgesetzes eine vorherige Wahlprüfung durch den Bundestag. Erst danach könne das Gericht per Wahlprüfungsbeschwerde angerufen werden.

Der Bundeswahlausschuss hatte die Landeslisten der Freien Union Paulis in 15 Bundesländern abgelehnt, weil die dafür notwendigen Unterstützerunterschriften nicht erreicht wurden. Für die Kandidatenliste in Bayern reichte die Zahl der Unterstützer zwar aus. Sie wurde aber ebenfalls abgelehnt, weil es Pauli versäumt hatte, den entsprechenden Antrag vor Fristablauf zu unterschreiben.

Auch eine dagegen gerichtete Beschwerde lehnte der hauptsächlich aus Parteienvertretern bestehende Ausschuss am 6. August ab. Bei der Abstimmung gab es ein Patt von vier zu vier Stimmen, das Nein-Votum des Bundeswahlleiters Roderich Egeler gab aber wegen der Stimmengleichheit den Ausschlag.

Entscheidung nach Wahl verfassungsrechtlich unbedenklich

Abgelehnt wurde auch die Wahlteilnahme der «Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung basisdemokratischer Initiative» (Die Partei) des Satirikers Sonneborn. Ihr wurde auch der Parteienstatus aberkannt, weil den Satirikern dafür die Voraussetzungen fehlten. Die «Partei» wandte sich daraufhin mit einem Antrag auf Einstweilige Anordnung mit dem Ziel einer Zulassung zur Bundestagswahl nach Karlsruhe. Die Freie Union Paulis, der Abgeordnete des bayerischen Landtags ist, zog mit einer Verfassungsbeschwerde gegen ihre Nichtzulassung nach Karlsruhe.

Beide Vorstöße nahmen die zuständigen Richter des Zweiten Senats aber nicht zur Entscheidung an. Zur Begründung führten sie aus, der reibungslose Ablauf einer Parlamentswahl in einem großräumigen Flächenstaat könne nur gewährleistet werden, wenn die Rechtskontrolle einzelner Entscheidungen der Wahlorgane während des Wahlverfahrens begrenzt bleibe. Von Verfassungs wegen sei es daher gerechtfertigt, wenn die Kontrolle von Wahlfehlern einem nach der durchzuführenden Prüfverfahren vorbehalten bleibe.

Paulis Freie Union kann somit nur mit den zugelassenen sechs Direktkandidaten in einzelnen Wahlkreisen antreten. Die «Partei» Sonneborns hatte nach ihrer Nichtzulassung Empörung ausgelöst, weil ihr Vorsitzender den Bundeswahlleiter mit dem NS-Richter Wilhelm Frick verglich. Bereits Ende Juli lehnte das Bundesverfassungsgericht einen Antrag der ebenfalls abgelehnten Partei «Die Grauen» auf Zulassung zur Bundestagswahl ab. (ap)