Düsseldorf. . Das Land NRW will vermehrt elektronische Fußfesseln bei rückfallgefährdeten Sex- und Gewalttätern einsetzen. So soll eine Kontrolle rund um die Uhr gewährleistet werden. Allerdings hat das System auch Grenzen.
Rückfallgefährdete Gewalt- und Sexualstraftäter in NRW sollen künftig verstärkt mit elektronischen Fußfesseln rund um die Uhr überwacht werden. Eine Zentralstelle in Hessen soll die Daten sammeln und im Gefahrenfall die örtliche Polizei informieren. Bisher sind bundesweit drei Fußfesseln im Einsatz – davon eine in NRW.
In einem ersten Schritt haben sich die Länder NRW, Baden-Württemberg, Bayern und Hessen in einem Staatsvertrag auf die gemeinsame Überwachungsstelle verständigt. Ziel ist es, dass sich ab Januar 2012 alle Länder beteiligen.
Mit Hilfe der Fußfessel kann kontrolliert werden, ob sich aus der Sicherungsverwahrung entlassene gefährliche Straftäter an Auflagen der Gerichte halten und „Verbotszonen“ wie Spielplätze meiden. Verstößt der Entlassene gegen Auflagen, wird er durch einen Vibrationsalarm gewarnt. Danach wird die Polizei informiert.
Fußfessel kann 24 Polizisten ersetzen
„Die elektronische Fußfessel ist ein weiterer Baustein, um den Schutz der Bevölkerung vor rückfallgefährdeten Gewalt- und Sexualstraftätern in Freiheit bestmöglich sicherzustellen“, so NRW-Justizminister Kutschaty (SPD). Von der Fußfessel gehe eine Abschreckungswirkung aus.
Am 25.März hatte das Landgericht Arnsberg dem rückfallgefährdeten Straftäter Ricardo K. erstmals in NRW eine elektronische Fußfessel anlegen lassen.
Die neue Zentralstelle in Hessen soll 24 Stunden besetzt sein und sofort die örtliche Polizei informieren, wenn ein Entlassener gegen seine Aufenthaltspflicht verstößt. Kutschaty sieht in der Fußfessel auch eine wirtschaftlich vernünftige Lösung. Schließlich sind für die Observierung eines Gewalttäters nach dessen Haftentlassung oft 24 Polizeibeamte im Schichtdienst notwendig. Dafür schlagen schon mal bis zu 200 000 Euro Kosten im Monat zu Buche.
Möglichkeiten begrenzt
Die Fußfessel kann mit Hilfe von GPS-Signalen geortet werden. Allerdings kommt die elektronische Fußfessel laut Gesetz nur für wenige Straftäter in Frage. So muss der Betroffene mindestens drei Jahre Freiheitsstrafe verbüßt haben oder im Maßregelvollzug untergebracht gewesen sein. Es muss zudem die Gefahr bestehen, dass er erneut schwere Gewalt- oder Sexualdelikte begeht. Bei höchst gefährlichen Straftätern kann sie die Dauer-Observation zudem nicht ersetzen, heißt es im NRW-Justizministerium. Denkbar ist auch eine Kombination von Fußfessel und Observation durch die Polizei.
Hessen verfügt bereits seit zehn Jahren über Erfahrungen mit der Fessel beim „elektronischen Hausarrest“. Nun müssen die Geräte technisch aufgerüstet und Stellen in der neuen Zentrale geschaffen werden. Ob die Fußfessel zum Einsatz kommt, entscheidet ein Richter.
Justizminister Kutschaty räumte ein, dass dem System Grenzen gesetzt sind. Die Fessel könne Rückfalltaten nicht sicher verhindern, weil der Aufenthaltsort nur rückwirkend bestimmt werden könne. Die Fußfessel könne daher nur eine von vielen Maßnahmen zum Schutz der Bürger sein.