Düsseldorf. . Erstmals wird ein aus der Sicherungsverwahrung entlassener Sexualstraftäter in Nordrhein-Westfalen mit einer neuen elektronischen Fußfessel überwacht. Wenn der Mann sein Haus verlässt, kann die Polizei ihn somit elektronisch bewachen.

Erstmals wird ein aus der Sicherungsverwahrung entlassener Sexualstraftäter in Nordrhein-Westfalen mit einer neuen elektronischen Fußfessel überwacht. Der Mann könne zwar sein Haus verlassen, über GPS sei sein Aufenthaltsort jedoch immer nachvollziehbar, sagte ein Sprecher des Justizministeriums am Freitag und bestätigte einen Bericht der „Bild“-Zeitung. Die neue Überwachungsmöglichkeit kann laut Gesetz seit Anfang des Jahres angeordnet werden. Im vorliegenden Fall sei sie vor etwa zwei Wochen verfügt worden, sagte der Sprecher.

Zugleich betonte er jedoch, die elektronische Aufenthaltsüberwachung sei „kein Wundermittel zur Verbrechensverhütung“. Die polizeiliche Überwachung des Mannes sei daher weiter erforderlich.

Täter attackiert wieder Mädchen

Der Sexualstraftäter soll im vergangenen November, nur wenige Tage nach seiner Entlassung aus der Sicherungsverwahrung, in Duisburg erneut ein Mädchen attackiert haben. Die Zehnjährige konnte sich jedoch aus dem Griff des Mannes befreien und fliehen. Nachweisen konnte die Polizei die Tat dem Mann jedoch nicht.

Der 47-Jährige war nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte freigelassen worden. In ihrem Urteil hatten die Straßburger Richter eine rückwirkend verlängerte Sicherungsverwahrung als menschenrechtswidrig gerügt. Der 47-Jährige hatte daraufhin seinen Fall noch einmal überprüfen lassen. Dabei hatten die zuständigen Gerichte eine Gefährlichkeit des Mannes nicht mehr feststellen können und die Entlassung des 47-Jährigen angeordnet. (dapd)