Osnabrück. . Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger will offenbar die Rechte gefährlicher Straftäter in Sicherungsverwahrung deutlich stärken. Die therapeutische Behandlung soll früher einsetzen. Außerdem sollen Freigang und Urlaub eher erlaubt sein.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) macht sich offenbar an die Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für die Sicherungsverwahrung. Ein Eckpunktepapier der Ministerin sehe vor, dass Kandidaten für eine Sicherungsverwahrung schon während der vorangehenden Strafhaft individuell und intensiv psycho- oder sozialtherapeutisch betreut werden müssen, berichtete die „Neue Osnabrücker Zeitung“.

Die Sicherungsverwahrung kann unter anderem für Sexualstraftäter verhängt werden, die auch nach der Verbüßung ihrer Haft als gefährlich gelten. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Mai aber alle gesetzlichen Vorschriften über die Anordnung und Dauer der Sicherungsverwahrung als verfassungswidrig verworfen und eine Neuregelung gefordert, die auf Therapie ausgerichtet sein und den Verwahrten eine Entlassungsperspektive eröffnen soll.

Möglichst früh Freigang und Urlaub

Dem Blatt zufolge soll künftig ein Gutachter die Gefährlichkeit des Betroffenen am Ende der Haftzeit bestätigen, ehe eine Sicherungsverwahrung vollstreckt werden kann. Auch soll künftig einmal pro Jahr gerichtlich geprüft werden, ob die Sicherungsverwahrung beendet werden kann. Wer zehn Jahre oder länger untergebracht ist, soll alle sechs Monate begutachtet werden. Bislang sieht das Gesetz eine Zweijahresfrist vor.

Nach den Plänen Leutheusser-Schnarrenbergers solle es für Sicherungsverwahrte möglichst früh Lockerungen wie Freigang, Urlaub oder begleitete Ausführungen geben, schrieb die Zeitung. Darüber hinaus sollten sie Therapie- und Betreuungsangebote gerichtlich durchsetzen können. (dapd)