Berlin. . Zum 1. Juli wird die Wehrpflicht ausgesetzt. Darüber hinaus treten fünf weitere Neuregelungen in Kraft. DerWesten stellt nachfolgend die wichtigsten Gesetzesänderungen vor.

Rund 20 Millionen Rentner bekommen mehr Geld, das Telefonieren mit dem Handy im Ausland wird erneut billiger, Banken müssen ihre Kunden besser über Geldanlagen informieren, für junge Männer endet die Wehrpflicht und als Ersatz für den Zivildienst wird der Bundesfreiwilligendienst eingeführt. Zum 1. Juli treten einige Änderungen in Kraft, die für Verbraucher und Bürger wichtig sind.

  • Wehrpflicht: Junge Männer werden nicht mehr zur Bundeswehr eingezogen. Offiziell wird die Wehrpflicht vorerst nur ausgesetzt. Zugleich wird ein freiwilliger Wehrdienst eingeführt, der sich an Frauen und Männer richtet. Der neue Dienst dauert bis zu 23 Monate. Das erste halbe Jahr gilt dabei als Probezeit - in dieser Zeit können Wehrdienstleistende unabhängig vom festgelegten Zeitraum ihrer Verpflichtung zurücktreten. Es wird mit bis zu 15.000 freiwillig Wehrdienstleistenden gerechnet. Sie erhalten einen steuerfreien Wehrsold.
  • Bundesfreiwilligendienst: Durch die Aussetzung der Wehrpflicht fällt auch der Zivildienst weg. Als Ersatz wird ein Bundesfreiwilligendienst eingeführt, der ab 2012 rund 35.000 junge Menschen anlocken soll. Der BFD dauert in der Regel zwölf Monate, kann aber auf sechs Monate verkürzt oder auf maximal 24 Monate verlängert werden. Der Dienst steht nicht nur jungen Menschen, sondern allen Bürgern bis hin zu Senioren offen. Die Freiwilligen sind sozialversichert, bekommen aber nur ein Taschengeld von maximal 330 Euro pro Monat. Der Dienst kann in sozialen Einrichtungen, aber auch in den Bereichen Sport, Integration oder Kultur geleistet werden. Der BFD tritt neben das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ).
  • Rentenerhöhung: Die rund 20 Millionen Rentner in Deutschland bekommen 0,99 Prozent mehr Rente. Grundlage für diesen Anstieg sind die im vergangenen Jahr gestiegenen Löhne und Gehälter. Die Renten werden grundsätzlich an die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter im Vorjahr angepasst. Im vergangenen Jahr mussten die Rentner auf eine Erhöhung ihrer Altersbezüge verzichten, weil die Lohnentwicklung im Jahr 2009 durch die Wirtschaftskrise gebremst wurde. Die „Rentengarantie“ verhinderte eine Kürzung, die rechnerisch notwendig gewesen wäre.
  • Hartz IV: Für Empfänger des Arbeitslosengeldes II wird es einfacher, Geld hinzuzuverdienen. Künftig wird weniger zusätzliches Einkommen auf den Hartz-IV-Anspruch angerechnet. Bei Zuverdiensten zwischen 100 und 1.000 Euro werden demnach nicht mehr 90 Prozent, sondern nur noch 80 Prozent angerechnet.
  • Verkehr: Eine Änderung des Straßenverkehrsrechts soll den Mangel an Rettungsfahrern beheben. Künftig können ehrenamtliche Feuerwehrleute mit Pkw-Fahrerlaubnis und Zusatzeinweisung auch Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen übernehmen. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung des betroffenen Bundeslandes. Die Regelung gilt auch für Angehörige der Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes.
  • Bankberatung: Um Bankkunden vor Falschberatung besser zu schützen, bekommen sie künftig von ihrem Berater ein Produktinformationsblatt ausgehändigt. Dieses wird fällig, bevor der Kunde ein Anlageprodukt kauft. Das Formular muss in kurzer, verständlicher und übersichtlicher Form die wichtigsten Informationen über das Finanzinstrument enthalten. Dazu gehören dessen Art und Funktionsweise, die Risiken, die mögliche Entwicklung der Anlage unter verschiedenen Marktbedingungen und die Kosten für den Kunden. Das soll zum besseren Verständnis beitragen, die Transparenz der Finanzprodukte erhöhen und für eine bessere Vergleichbarkeit von Anlageprodukten sorgen.
  • Roaming: Das Telefonieren mit dem Handy im EU-Ausland wird erneut günstiger: Abgehende Gespräche dürfen innerhalb der EU für Kunden mit deutschen Verträgen ab 1. Juli maximal 41 Cent kosten, ankommende Gespräche nicht mehr als 13 Cent. SMS kosten weiterhin maximal 13 Cent. Keine Beschränkung gibt es für MMS, mit denen sich etwa Urlaubsfotos per Handy verschicken lassen. Für die mobile Internetnutzung sind nur die Großhandelspreise gedeckelt, nicht die Preise für Endkunden. Die Verbindungen werden aber automatisch getrennt, sobald ein Kunde 60 Euro versurft hat - es sei denn, er deaktiviert diese Option oder setzt eine andere Kostenobergrenze. (afp/dapd)