Die Anti-Terror-Gesetze werden verlängert. Darauf hat sich gestern die schwarz-gelbe Koalition in Berlin geeinigt. Zu Ende geht damit ein monatelanger Streit. Der Kompromiss: Die Gesetze werden erneut zeitlich befristet.
Nach monatelangem Ringen haben sich Union und FDP auf die Verlängerung der meisten Anti-Terror-Gesetze geeinigt. Die Geheimdienste können bei Terrorverdacht bei Banken, Kurierdiensten, Fluglinien und Telefongesellschaften Auskünfte einholen. Dagegen laufen die Regelungen zur Überwachung des Briefverkehrs und der Postfächer aus. Das gilt ebenso für den kleinen Lauschangriff. Dabei tragen verdeckte Ermittler ein Mikrofon am Körper. Diese Befugnis wurde nie genutzt.
Kommission soll prüfen
Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sprach von einer „Trendwende“ im Umgang mit den Gesetzen. Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) stimmte auch zu, dass eine Kommission nun alle Sicherheitsgesetze, die nach den Terroranschlägen vom 11. September verabschiedet wurden, „kritisch“ prüfen soll.
„Wir sind froh, dass die Polizei auf der Grundlage ihrer bisherigen rechtlichen Möglichkeiten weiter arbeiten kann“, erklärte der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bernhard Witthaut. Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, lobte den „großen Erfolg für die Sicherheitspolitik“.
Kein „Kuhhandel“
Der Koalition tue die „Einigung“ ganz gut, meinte die Liberale Leutheusser-Schnarrenberger. Beide Minister legen Wert darauf, dass sie allein in der Sache entschieden hätten und dass es keinen „Kuhhandel“ gegeben habe, also keine Verknüpfung mit anderen Themen wie etwa Steuersenkungen.
Offen bleibt die Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung. Eine Einigung darüber steht aus. Unklar ist, ob Union und FDP am geplanten „Friedensgipfel“ vor der Sommerpause festhalten. Ein Streitthema hat sich erledigt, ein weiteres (Steuersenkungen) soll erst im Herbst geregelt werden.