Berlin. . Heute beginnt das Ausschlussverfahren gegen das SPD-Mitglied Thilo Sarrazin. Ihm wird parteischädigendes Verhalten vorgeworfen. Chefanklägerin ist SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles.

Mit der mündlichen Verhandlung vor der Schiedskommission des SPD-Kreisverbandes Charlottenburg-Wilmersdorf hat am heutigen Donnerstag das Parteiausschlussverfahren gegen den ehemaligen Berliner Finanzsenator und Ex-Bundesbanker Thilo Sarrazin begonnen. Ihm wird wegen provokanter Thesen zur Integration parteischädigendes Verhalten vorgeworfen. Hintergrund ist sein im vergangenen Jahr erschienenes Buch „Deutschland schafft sich ab“.

Antragsteller sind neben dem Kreisverband die Landes- und die Bundespartei, die sich auf einen gemeinsamen Rechtsbeistand verständigt haben. Für die Landesebene wird der stellvertretende Parteichef Mark Rackles, für die Bundes-SPD Generalsekretärin Andrea Nahles erwartet. Sarrazin, der sich gegen den Rauswurf zur Wehr setzen will, lässt sich durch den früheren Ersten Bürgermeister Hamburgs, Klaus von Dohnanyi, vertreten. Es wird davon ausgegangen, dass Sarrazin selbst erscheint.

Nicht öffentliche Verhandlungen

Vor den Beratungen der Schiedskommission sagte Rackles dem RBB: „Die SPD wehrt sich dagegen, durch die Thesen von Herrn Sarrazin vereinnahmt zu werden.“

Vor der dreiköpfigen Schiedskommission können die Antragsteller in der nicht öffentlichen Anhörung jeweils kurze Erklärungen abgeben. Sarrazin hat dann Gelegenheit zur Erwiderung. Anschließend kann das Gremium beide Seiten befragen. Mit einer Entscheidung am selben Tag wird nicht gerechnet. Laut Statut muss der Schiedsspruch den Beteiligten innerhalb von drei Wochen zugestellt werden.

Bei dem Parteiordnungsverfahren ist ein schnelles Ende nicht in Sicht. Der Unterlegene kann Berufung vor der Landes- beziehungsweise Bundesschiedskommission einlegen, die dann jeweils sechs Monate Zeit haben.

SPD sieht neue Verfehlungen

Ein erstes Parteiausschlussverfahren gegen den früheren Politiker war im März 2010 gescheitert. Damals hatten ein Kreis- und ein Ortsverband wegen abfälliger Äußerungen Sarrazins über Zuwanderer den Antrag gestellt. Die Landesschiedskommission sah jedoch keinen Verstoß gegen die Parteiordnung.

Rackles verwies darauf, dass das vorangegangene gescheiterte Ausschlussverfahren mit einer deutlichen „Ermahnung“ des früheren Bundesbank-Vorstandes geendet habe. Seither habe es verschiedene „eskalierende Äußerungen“ gegeben. „Es zeigt sich, er wird nicht aufhören, es wird immer schlimmer.“ (dapd/afp)