München. . Dem 90-Jährigen wird vorgeworfen, als ehemaliger Häftling und KZ-Wächter für den Tod zehntausender Juden im Vernichtungslager Sobibor mitverantwortlich gewesen zu sein.

Im Prozess gegen den mutmaßlichen NS-Kriegsverbrecher John Demjanjuk hat die Staatsanwaltschaft am Dienstag eine Haftstrafe von sechs Jahren für den Angeklagten gefordert. Der 90-Jährige Angeklagte sei der Beihilfe zum Mord in 27.900 Fällen überführt, sagte Staatsanwalt Hans-Joachim Lutz in seinem Plädoyer vor dem Landgericht München II. Nach Ende der Beweisaufnahme sei erwiesen, dass Demjanjuk 1943 im Vernichtungslager Sobibor an der Judenvernichtung mitgewirkt habe.

Der Staatsanwalt blieb mit seiner Strafforderung deutlich unter der möglichen Höchststrafe von fünfzehn Jahren. Er begründete dies damit, dass Demjanjuk in einem früheren Verfahren in Israel in den 80er Jahren zum Tode verurteilt und später wieder freigesprochen wurde. Die damals verbüßte Haftstrafe von mehr als acht Jahren sei „ganz erheblich“ entlastend zu berücksichtigen gewesen, sagte Lutz.

Der Prozess gegen den gebürtigen Ukrainer hatte für weltweites Aufsehen gesorgt. Demjanjuk ist der erste sogenannte Trawniki, der in Deutschland vor Gericht gestellt wurde. Als Trawniki wurden osteuropäische Kriegsgefangene bezeichnet, die als KZ-Wächter zum Einsatz kamen. (afp)