Essen. Hosni Mubarak ist die längste Zeit Präsident von Ägypten gewesen. Im Land wird der Machthaber kaum bleiben können. Kommt er nach Deutschland? Und: Wo sind andere Despoten der Geschichte gelandet?
Es ist ein Gerücht. Noch. Aber vielleicht bereiten sie sich auf der Bühlerhöhe, 800 Meter über dem Rheintal mit einem fantastischen Blick auf den Schwarzwald, schon auf den brisanten wie spektakulären Gast vor. Zieht Hosni Mubarak (82) für seine auf Erden verbleibende Zeit in die Max-Grundig-Klinik?
Nicht nur die Einsilbigkeit, mit der das Klinikmanagement auf Nachfragen reagiert, spricht dafür. Zwei Flughäfen sind in der Nähe: Baden-Baden und auch Straßburg. Heidelberg ist nicht weit, wo sich Ägyptens Präsident erst vor einem Jahr bei einem sechswöchigen Aufenthalt in der Uni-Klinik die Gallenblase entfernen ließ.
Das Publikum in dem hotelartig angelegten und gut abzuschottenden Grundig-Klinikum mit 95 Betten und Appartements ist international: Russen, Araber, Amerikaner, durchaus Deutsche. Ein buntes Bild. Und die Ärzteschaft, Krebsspezialisten darunter, ist den Umgang mit politischer Prominenz gewöhnt. Auch Wiktor Juschtschenko erholte sich schon hier, Ukraines (demokratisch gewählter) Ex-Präsident.
Gesetze schützten ihn
Dass vom Volk entsorgte Herrscher oder Diktatoren im Ausland Schutz suchen, ist ein Ausweg, den die Weltgeschichte gerne anbietet. Der berühmteste Flüchtling, den die Deutschen kennen, war ihr Kaiser Wilhelm. Dem Monarchen gefiel es im „Huis Doorn“ bei Utrecht schließlich so prächtig, dass er nicht nur ein zweites Mal heiratete und täglich Holz hackte, sondern bis 1942 auch noch 24 Jahre im Exil lebte. „Huis Doorn“ ist heute ein Ausflugsziel für Rheinländer wie Westfalen.
Könnte Hosni Mubarak auf der Bühlerhöhe wirklich so ungeschoren sein Leben zu Ende bringen wie der Schicksalsgenosse Wilhelm II. fast ein Jahrhundert zuvor? Würde ihn das deutsche Recht vor juristischen Nachstellungen aus seiner Heimat oder auch von Menschenrechtsaktivisten schützen?
Unruhen in Arabien
1/51
Es könnte. Einschlägige Schutzbestimmungen gibt es in der Strafprozessordnung wie im Gerichtsverfassungsgesetz. Letzteres erklärt im Paragrafen 20 „Repräsentanten anderer Staaten, die sich auf amtliche Einladung in der Bundesrepublik aufhalten“ für unantastbar. Mit diesem Satz verhinderte der Bundestag übrigens, dass der spätere Chile-Exilant Erich Honecker bei seinem Besuch in Bonn wegen der Todesschüsse an der Mauer belangt wurde. Und nach Paragraf 153c der Strafprozessordnung kann jedes Verfahren eingestellt werden, wenn „die Gefahr eines schweren Nachteils für die Bundesrepublik droht“. Es ist Sache der Staatsanwaltschaft, das zu interpretieren. Insgesamt sind Politiker aus dem Ausland, ob amtierende oder Ex, dem deutschen Strafrecht weitgehend entzogen — sogar Geheimdienstchefs, der iranische darunter, kamen ungeschoren davon.
Nicht nur deshalb ist die schwarz-rot-goldene Republik als Asyl sehr beliebt. Sie bietet auch durchaus wirtschaftliche Annehmlichkeiten, wie sie von ehemaligen führenden Kadern der diktatorischen Systeme in Osteuropa besonders geschätzt werden.
Valentin Falin, einst Sowjetbotschafter in Bonn, ist nach dem Zusammenbruch des roten Reiches zurückgekehrt. Heute ist er Bürger Hamburgs.
Sie haben vermutlich einen Ad-Blocker aktiviert. Aus diesem Grund können die Funktionen des Podcast-Players eingeschränkt sein. Bitte deaktivieren Sie den Ad-Blocker,
um den Podcast hören zu können.