Düsseldorf. .
Der Rechtsstreit um die Schuldenaufnahme der rot-grünen Landesregierung verschärft sich. Das NRW-Verfassungsgericht verlangt präzise Nachweise, ob und in welcher Höhe es mit dem Nachtragshaushalt 2010 bereits Kredite aufgenommen habe.
Der Rechtsstreit um die Schuldenaufnahme der rot-grünen Landesregierung verschärft sich. Gestern legte das Verfassungsgericht nach: Präsident Michael Bertrams verlangte in einem erneuten Fax an das Finanzministerium präzise Nachweise, ob und in welcher Höhe es mit dem Nachtragshaushalt 2010 bereits Kredite aufgenom- men habe. Dagegen hatten CDU und FDP in Münster geklagt.
Am Mittwoch hatte Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) erklärt, er habe den im Dezember vom Landtag beschlossenen Nachtragsetat „ordnungsgemäß, im üblichen Verfahren“ bis Jahresende vollzogen. „Dazu gehört auch die Zuführung zu Sondervermögen und Rücklagen“, hieß es weiter. Das Gericht sah darin offenbar einen Widerspruch zu einem früheren Schreiben des Ministeriums, in dem Kreditaufnahmen erst zu einem späteren Zeitpunkt für notwendig erachtet wurden. Bertrams fordert deshalb von Walter-Borjans „Klarstellung“.
Zweifel am Finanzgebaren der Regierung
Im Kern geht es in der Klage der Opposition um die Risikovorsorge für die WestLB. Dafür seien bis Jahresende 1,3 Milliarden Euro in ein Sondervermögen eingezahlt worden, außerdem weitere 94 Millionen Euro für den NRW-Pensionsfonds, hieß es auf WAZ-Anfrage im Finanzministerium. Die mit dem Nachtragsetat ebenfalls beschlossenen 745 Millionen Euro für Einheitslasten und Kita-Kosten der Kommunen würden hingegen erst kassenwirksam, wenn sie abgerufen werden, so eine Sprecherin. Erst dann lasse sich auch sagen, ob dafür Kredite aufgenommen werden müssten. Die genaue Gesamthöhe aller Kredite für 2010 stehe erst mit dem Kassenabschluss fest, der noch im Januar zu erwarten sei. „Wir haben uns völlig gesetzlich verhalten“, betonte die Sprecherin.
Zweifel am Finanzgebaren der Regierung äußerte CDU-Fraktionschef Karl-Josef Laumann. Er erwarte, dass die Landesregierung die Verfassung achte. „Die Verfassung ist kein Fetzen Papier“, sagte er. Er könne derzeit nicht beurteilen, ob die Landesregierung Kredite für Rücklagen aufgenommen habe oder nicht. Es gehe nun auch um die Frage, so Laumann, „hat die Regierung gelogen und weiß sie überhaupt, was sie gemacht hat“.