Berlin. .
Der Bundesrat hat nach der Ablehnung der Hartz-IV-Reform über weitere Gesetzesinitiativen entschieden. Er billigte die Krankenkassenreform und das Stipendienprogramm. Änderungen gibt es auch für Raucher: Zigaretten werden teurer.
Rauchen wird erneut teurer. Der Bundesrat billigte am Freitag die schrittweise Anhebung der Tabaksteuer in den kommenden fünf Jahren. Die Änderung des Tabaksteuergesetzes greift erstmals am 1. Mai 2011 und ab dem Jahr 2012 bis zum Jahr 2015 jeweils zum 1. Januar.
Demnach wird die Steuer für eine Schachtel Zigaretten bis 2015 jährlich um 4 bis 8 Cent steigen. Damit würde der Packungspreis für 19 Zigaretten von derzeit im Durchschnitt 4,60 Euro auf bis zu 5,00 Euro angehoben. Noch stärker verteuert wird Feinschnitt-Tabak (40-Gramm-Packung) mit jährlich 12 bis 14 Cent pro Packung.
Tabaksteuer soll rund 200 Millionen Euro in die Kassen spülen
Hintergrund sind Mindereinnahmen durch die Entscheidung der Koalition, die Ökosteuer-Rabatte für energieintensive Unternehmen weniger stark zu kürzen als ursprünglich geplant. Zur Gegenfinanzierung erhöht die Koalition nun die Tabaksteuer.
Das soll dem Bund bereits im kommenden Jahr rund 200 Millionen Euro zusätzlich in die Kasse bringen. Bis 2015 soll diese Summe auf gut eine Milliarde Euro pro Jahr steigen. Derzeit betragen die Einnahmen aus der Tabaksteuer rund 13 Milliarden Euro im Jahr.
Offiziell begründet die Bundesregierung die Steuererhöhung mit rückläufigen Einnahmen aus der Tabaksteuer. Immer weniger versteuerte Zigaretten und andere Tabakwaren werden in Deutschland abgesetzt. Als Ursache werden Schmuggel und legale Grenzeinkäufe genannt, aber auch „Ausweichbewegungen“ der Raucher auf niedriger versteuerte Tabakwaren. Damit wird auch die überdurchschnittliche Verteuerung des vergleichsweise günstigen Feinschnitts gerechtfertigt. Auch die Rauchverbote werden als Begründung für den Konsumrückgang angeführt.
Nationales Stipendienprogramm kommt
Auch das nationale Stipendienprogramm ist unter Dach und Fach: Nach dem Bundestag stimmte am nun auch der Bundesrat dem neuen Gesetz zu, das eine monatliche Förderung begabter Studenten von 300 Euro monatlich vorsieht. Das Geld soll je zur Hälfte von staatlicher Seite sowie von privaten Dritten aufgebracht werden. Jede Hochschule in Deutschland soll acht Prozent ihrer Studenten fördern können.Unter Hinweis auf die angespannte Haushaltssituation in den Ländern hatte der Bundesrat seine Zustimmung zu dem Gesetz erst angekündigt, nachdem die Bundesregierung zugesichert hatte, den öffentlichen Kostenanteil allein zu tragen.
Krankenkassen-Beitrag steigt
Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen müssen mit dem Beginn des kommenden Jahres mehr für ihre Gesundheit ausgeben. Der Bundesrat billigte die Erhöhung des Beitragssatzes für Arbeitnehmer und Arbeitgeber von 14,9 auf 15,5 Prozent. Künftige Kostensteigerungen müssen die Versicherten über Zusatzbeiträge schultern, der Arbeitgeberbeitrag wird bei 7,3 Prozent eingefroren. Zudem werden die finanziellen Zuwächse für Ärzte, Kliniken und Zahnärzte sowie und die Verwaltungsausgaben der Kassen begrenzt. Die Länderkammer stimmte zudem dem Arzneimittelgesetz zu. Künftig müssen Firmen den Nutzen neuer Medikamente belegen und die Preise mit den Krankenkassen aushandeln.
Mit beiden Gesetzen würden drei wesentliche Probleme des Gesundheitswesens gelöst, sagte Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP): Das drohende Defizit von neun Milliarden Euro werde abgewendet, es werde eine langfristig stabile Finanzierung geschaffen und die Arzneimittelpreise würden gesenkt. Außerdem werde die Wirtschaft von steigenden Gesundheitskosten verschont. Für die SPD-Länder hielt dem die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft entgegen, mit der Reform werde die solidarische Finanzierung des Gesundheitswesens durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber verlassen.
Spezielle Einrichtungen für Sexualstraftäter
Durch die Pläne, Ärzten auch die direkte Abrechnung mit gesetzlich Versicherten anstatt mit den Kassen zu ermöglichen, drohten den Patienten neue Kosten. „Die Versicherten werden auf einem nicht unerheblichen Teil der Kosten sitzen bleiben“, sagte Kraft. Die Ärzte würden mehr verlangen als von der Krankenversicherung erstattet werde. Patienten, die auf eine Abrechnung zwischen Arzt und Kasse bestünden, würden aber bei der Terminvergabe an letzter Stelle kommen.
Der Bundesrat hat zudem die Neuordnung der Sicherungsverwahrung für Gewalt- und Sexualstraftäter gebilligt. Das Gesetz legt fest, dass die Sicherungsverwahrung künftig im Urteil angeordnet oder zumindest vorbehalten werden muss. Das dazugehörige „Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter“ ermöglicht die weitere Unterbringung von Tätern, die nach einem Urteil des Europäischen Menschenrechts-Gerichtshofes freigelassen werden müssen. Dafür werden spezielle Einrichtungen geschaffen, die keine Gefängnisse sind. (afp, dapd, rtr)