Berlin.. Wikileaks-Gründer Julian Assange kommt frei. Dies wurde möglich, weil die Amerikaner eine besondere Vereinbarung genutzt haben.
Wikileaks-Gründer Julian Assange kommt frei, durch einen juristischen Deal mit den Vereinigten Staaten. Es ist ein bemerkenswerter Vorgang, der die Causa Wikileaks nach rund 15 Jahren relativ geräuschlos zu Ende gehen lässt. Im angelsächsischen Rechtssystem sind solche Deals nicht selten.
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Unter einem „Deal“ versteht man in der Regel eine Absprache oder eine Vereinbarung zwischen Staatsanwaltschaft und Angeklagtem in einem Strafverfahren. Man spricht auch von einem „plea bargain“. Ein solcher Deal ermöglicht es dem oder der Angeklagten, sich schuldig zu bekennen, und zwar zu einer anderen oder weniger schwerwiegenden Anklage als ursprünglich vorgesehen. Im Gegenzug bekommt der oder die Angeklagte eine mildere Strafe.
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USA: Rechtssystem lässt Raum für „Deals“
Vorteile für den Angeklagten können etwa eine kürzere Haftzeit, geringere Geldstrafen oder auch das Vermeiden eines langen und eventuell riskanten Prozesses sein. Vorteil für die Staatsanwaltschaft: Sie kann ihre Ressourcen schonen und schneller zu einer Verurteilung gelangen, ohne zu riskieren, dass am Ende einer langen Gerichtsverhandlung doch ein Freispruch herauskommt.
Der Fall Assange spielt in einer ganz anderen Liga, nicht zu vergleichen mit alltäglichen Prozessen. Nichtsdestotrotz zeigen Beispiele aus der US-amerikanischen Praxis, wie solche juristischen Vereinbarungen ablaufen. Ein Angeklagter, der etwa der schweren Körperverletzung angeklagt ist, könnte sich einer leichten Körperverletzung schuldig bekennen. Oder jemand, der von der Staatsanwaltschaft wegen Drogenhandels angeklagt ist, könnte zugeben, eine kleine Menge Drogen besessen zu haben. Oftmals kommt es durch solche Übereinkünfte mit den Staatsanwaltschaften schneller zu einem Urteil. Würde jedes Mal ein aufwendiger Prozess geführt, könnte das US-Justizsystem schnell an seine Grenzen kommen.
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Julian Assange: Für USA ging es um eine ganz feine Linie
Im Fall Assange ging es für die Staatsanwaltschaft nun um eine feine Linie: Die USA konnten den 52-Jährigen nicht einfach freilassen, zu schwerwiegend waren die Anklagepunkte. Immerhin galt es für die USA auch, mögliche Nachahmer abzuschrecken.
Der Wikileaks-Gründer ist wegen Spionage in 17 Fällen und der missbräuchlichen Computer-Nutzung angeklagt. 2010 und 2011 soll er auf der Enthüllungsplattform Wikileaks zahlreiche geheime US-Dokumente zum Einsatz der Amerikaner im Irak veröffentlicht haben. Die USA werfen ihm vor, damit die nationale Sicherheit, aber auch die Sicherheit von US-Soldaten im Irak und irakischen Ortskräften gefährdet zu haben. In Summe würden ihm 175 Jahre Gefängnis drohen – ohne den Deal mit der Staatsanwaltschaft.
Doch Assanges Gesundheitszustand hat sich in Haft deutlich verschlechtert. 2021 soll er nach Angaben seiner damaligen Verlobten Stella einen leichten Schlaganfall erlitten haben, verursacht unter anderem durch „extremen Stress“ in der Isolationshaft. Er habe ein hängendes rechtes Augenlid, Gedächtnisprobleme und Anzeichen neurologischer Schäden davongetragen. Die USA hatten die Wahl, ob sie sich auf eine juristische Vereinbarung einlassen und sich damit zugleich menschlich zeigen, oder ob sie bei der vollen Härte des Gesetzes bleiben.
Monatelang kursierten schon Gerüchte, wonach ein Deal bevorstehen könnte. Der australische Premier Anthony Albanese hatte sich persönlich bei US-Präsident Joe Biden für seinen Landsmann eingesetzt, zuletzt im April. Wenn sich Assange am Mittwoch vor dem US-Bezirksgericht auf den Nördlichen Marianen in einem einzigen Anklagepunkt schuldig bekennt – der Verschwörung zur Beschaffung und Weitergabe von als geheim eingestuften US-Verteidigungsdokumenten –, ist er anschließend frei. Denn die fünf Jahre Haft, die ihm formal noch drohen, sind mit der Haftzeit in Großbritannien bereits verbüßt.