Essen/Berlin. Die SPD im Bundestag dürfte der umstrittenen Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes offenbar trotz internem Widerstand zustimmen. Dies erklärte der SPD-Abgeordnete Sebastian Edathy am Mittwoch auf Anfrage von derWesten. Es geht unter anderem um mehr Verbraucherschutz beim Adresshandel.
Die umstrittenen Novelle des Bundesdatenschutzgesetztes wird sehr wahrscheinlich doch noch in dieser Legislaturperiode den Bundestag passieren. So schätzt es Sebastian Edathy ein, Mitglied im Vorstand der SPD-Fraktion und Vorsitzender im Bundestags-Innenausschuss. Zwar sei die für diesen Freitag geplante Abstimmung jetzt kurzfristig auf Anfang Juli verschoben worden. Doch der interne Widerstand in der Fraktion dürfte nach Edathys Auffassung den Beschluss der von der Großen Koalition auf den Weg gebrachte Gesetzesnovelle nicht aufhalten. "Besser 50 Prozent mehr Datenschutz, als gar keine Einigung", sagte Edathy am Mittwoch auf Anfrage von DerWesten.
"Union ist vor der Wirtschaftslobby eingeknickt"
Edathy kritisiert die Haltung der Unions-Fraktion, die kurz vor den beiden entscheidenden Lesungen im Parlament einige der ursprünglich vereinbarten Verschärfungen im Gesetzesentwurf aufgeweicht hat: "Die Union ist vor der Wirtschaftslobby eingeknickt".
Die Innenpolitiker der großen Koalition hatten sich am Montag auf einen Kompromiss des Gesetzentwurfs verständigt. Darin werden, auf Betreiben der CDU/CSU ursprünglich vereinbarte Verschärfungen des Datenschutzes gemildert. Demnach solle etwa der Handel mit Adressdaten - etwa im Zusammenhang mit Werbebriefen - weiterhin erlaubt sein, ohne dass Verbraucher der Weitergabe ihrer Daten ausdrücklich zustimmen müssten. Dies solle nur noch im Zusammenhang mit Glücksspielen nötig sein.
Verbandsklagerecht zu den Akten gelegt
Ulrich Kelber, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD, kritisiert den Kompromiss, weil "von den ursprünglichen verbraucherfreundlichen Regelungen so gut wie nichts mehr übrig ist." Der Bonner Abgeordnete kritisiert unter anderem, dass die Novelle kein "Verbandsklagerecht" mehr vorsieht; eine entscheidende Schwächung der Verbraucherrechte, findet Kelber. Der Weg vor Gericht bleibe damit wie bisher nur dann möglich, wenn man direkt von einem Datenschutzverstoß betroffen ist.
Unterdessen wird die Zeit knapp, das seit mehreren Monaten diskutierte Gesetz noch vor der Bundestagswahl zu beschließen. Die letzte Sitzung des Bundestags vor der Wahl ist am 3. Juli. Die SPD-Fraktion werde laut Kelber am 30. Juni den Kompromissvorschlag beraten. Kommt es zu keiner Einigung, ist ein Beschluss fraglich - die Oppositionsparteien sprechen sich gegen den Kompromiss aus. Auch in der CDU/CSU gebe es laut Kelber "noch etliche Gegenstimmen".
Kündigungsschutz für Datenschutzbeauftragte
Sebastian Edathy drängt in seiner Fraktion darauf, den Kompromiss durchzuwinken. "Hauptsache ist doch, dass wir den Datenschutz verbessern." Im Blick hat Edathy dabei, dass die Novelle die Stellung von Datenschutzbeauftragen in Betrieben stärkt (Kündigungsschutz) und höhere Bußgelder bei Verstößen festlegt. Außerdem müssten Unternehmen schwerwiegende Datenschutzverstöße künftig offenlegen.
Sebastian Edathy plädiert daher für eine pragmatische Lösung: "Es ist klar, dass man das Thema Datenschutz in der neuen Wahlperiode wieder auf die Tagesordnung setzen muss."