Düsseldorf. Kritiker mahnen, die Bekämpfung von Umweltverbrechen komme zu kurz. NRW-Umweltministerin findet die Möglichkeiten ihres Hauses „hervorragend“
NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) wehrt sich gegen die Vorwürfe, ihr Ministerium würde den Kampf gegen Umweltverbrechen vernachlässigen. „Wir haben heute mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Bekämpfung von Umweltkriminalität als vorher“, sagte Heinen-Esser am Mittwoch. Mit der Aufstellung ihres Hauses in diesem Bereich sei sie „sehr zufrieden“.
Nach dem Regierungswechsel 2017 hatte die damalige Umweltministerin Christina Schulze Föcking (CDU) die Stabsstelle Umweltkriminalität aufgelöst. Die Opposition vermutete einen Interessenskonflikt, weil sich die Stelle auch mit Vorwürfen gegen den Schweinemastbetrieb der Familie Schulze Föcking beschäftigt hatte. Ein Untersuchungsausschuss des Landtags beleuchtet den Fall seitdem.
Gutachten empfiehlt erneute Einrichtung eine Koordinationsstelle für Umweltkriminalität
Für Wirbel sorgte auch ein vom Umweltministerium selbst in Auftrag gegebenes Gutachten, das die Behörde am Dienstag erstmals geschwärzt veröffentlichte. Darin heißt es, die momentane Organisationsstruktur berge das Risiko, dass den Aufgaben des Umweltstrafrechts nur noch „sekundäre Bedeutung“ zukäme. Das Gutachten empfiehlt die erneute Einrichtung einer Koordinationsstelle.
Heinen-Esser betonte allerdings, sie habe bei Dienstantritt im Jahr 2018 eine Struktur vorgefunden, mit der sie „hervorragend arbeiten kann“. Die Rechtsabteilung und die Fachabteilungen des Ministeriums hätten die Aufgaben der Stabsstelle Umweltkriminalität vollumfassend übernommen. Ihr sei kein einziges Umweltdelikt bekannt, das nur durch eine übergeordnete Stabsstelle hätte festgestellt werden können.
Ministerin Heinen-Esser: Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden stärken
So habe man zum Beispiel eine landesweite Untersuchung bei silikonverarbeitenden Betrieben veranlasst und dabei herausgefunden, dass in mehreren der Schadstoff PCB austrat. Ende 2019 habe man 400 amtliche Kontrollen in Schweinemastbetrieben durchführen lassen und in 59 Prozent der Fälle mindestens einen tierschutzrelevanten Mangel festgestellt.
Gleichzeitig betonte Heinen-Esser, dass das Ministerium keine hausinterne Ermittlungsbehörde einrichten könne. „Die Aufklärung und Verfolgung von einzelnen Straftaten obliegt den Gerichten, den Staatsanwaltschaften und den Polizeiermittlungsbehörden“, so die Ministerin. Hier müsse man die Zusammenarbeit stärken.
Gründe fordern Schwerpunktstaatsanwalt für schwere Umweltverbrechen
Die Grünen-Landtagsfraktion hatte zuvor die Einrichtung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft für besonders schwere Umweltdelikte gefordert. Heinen-Esser zeigte sich dafür grundsätzlich aufgeschlossen, betonte aber, dass es bereits 19 Sonderdezernate für Umweltkriminalität bei den NRW-Staatsanwaltschaften gebe. Aufgrund unterschiedlicher regionaler Gegebenheiten sei es möglicherweise besser, wenn die Behörden vor Ort die Ermittlungen übernähmen.