Berlin. .
Wegen Unregelmäßigkeiten in den Partei-Büchern muss die rechtsextreme NPD Strafe an den Bundestag zahlen. Ein Gericht in Berlin verurteilte die Partei am Freitag zu 33.200 Euro. Der Partei droht zudem eine Millionen-Strafe. Das Verfahren aber läuft noch.
Die rechtsextreme NPD muss wegen Fehlern in Rechenschaftsberichten insgesamt 33.200 Euro Strafe an den Bundestag zahlen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat am Freitag erneut eine Klage der Partei gegen Strafzahlungen abgewiesen. Die Richter stellten fest, dass die Angaben in den Rechenschaftsberichten der Jahre 2004 bis 2007 „fehlerhaft“ waren und die Sanktion damit rechtmäßig ist (VG 2 K 108/10) .
Konkret ging es um Einnahmen aus Veranstaltungen der thüringischen Kreisverbände Jena und Gera über rund 16.600 Euro, die nicht richtig berechnet worden waren. Die Bundestagsverwaltung hatte daraufhin im Juli dieses Jahres die NPD zur Zahlung von 33.200 Euro verpflichtet. Gemäß Parteiengesetz kann die Behörde als Sanktion das Doppelte der im Bericht ausgewiesenen falschen Angaben zurückverlangen.
Berufung gegen Millionen-Urteil läuft noch
Nach Angaben der NPD waren die falschen Zahlen „durch Verknüpfungsfehler“ beim Übertragen von Dateien entstanden. Es seien aber auch Einnahmen mit Ausgaben verrechnet worden, erläuterte der NPD-Anwalt im Prozess. Bereits in der mündlichen Verhandlung am Vormittag hatte das Gericht klargestellt, dass Ein- und Ausgaben nicht verrechnet werden dürfen. Dieser Fehler hätte dem Bundesverband auffallen müssen, hieß es.
Wegen Unrichtigkeiten im Rechenschaftsbericht 2007 wurde die NPD bereits im Vorjahr angewiesen, rund 1,27 Millionen Euro an den Bundestag zurückzahlen (VG 2 K 38/09). Hintergrund waren falsche Angaben über staatliche Zuschüsse für die Partei. Gegen das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts vom Mai 2009 haben sowohl NPD als Bundestag Berufung eingelegt. Eine Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg steht noch aus. (dapd)