Die etablierten Parteien hoffen, dass die Partei aufgeben muss. Millionenstrafe des Bundestages wäre womöglich der Ruin

Klamm war sie schon lange. Jetzt aber könnte die rechtsextreme NPD tatsächlich pleitegehen. Das hängt davon ab, ob, wann und wie sie die Millionenstrafe begleichen muss, die der Bundestag gestern verhängt hat. Abermals hatte sich ein Rechenschaftsbericht der NPD – dieses Mal für das Jahr 2007 – als falsch erwiesen.

NPD will klagen

Es geht um 2,5 Millionen Euro. Die Bundestagsverwaltung zog bereits 300 000 Euro schon von der laufenden Parteienfinanzierung ab. Die restlichen 2,2 Millionen Euro werden zum 1. Mai fällig. Die NPD will klagen und „auf keinen Fall” zahlen. Vermutlich hätte sie das Geld auch nicht.

Es wäre der Ruin – und für die etablierten Parteien der Idealfall. „Am elegantesten wäre es”, so Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach, „wenn sich die Partei mangels Masse selber erledigen würde”. Seit im Jahr 2003 ein Verbotsverfahren gescheitert war, wurde immer wieder ein neuer Anlauf diskutiert oder erwogen, ihr den Geldhahn abzudrehen; was im Ergebnis auf das Gleiche hinausläuft.

Der NPD drohen Strafzahlungen in Millionenhöhe. Foto:ddp
Der NPD drohen Strafzahlungen in Millionenhöhe. Foto:ddp © ddp

Die NPD hat ihre Finanzen seit Jahren nicht im Griff. Mal hatte sie Spenden falsch angegeben, so für die Jahre 1997 bis 1999. Mal hatte Schatzmeister Erwin Kemna Gelder veruntreut; er musste ins Gefängnis. Auch deshalb ist die Wiederwahl des langjährigen NPD-Chefs Udo Voigt ungewiss. Gegen ihn tritt der Fraktionschef der NPD in Mecklenburg an, Udo Pastörs.

Die NPD finanziert sich etwa zu 40 Prozent aus Staatsmitteln. Es ist aber unwahrscheinlich, dass die NPD zum 1. Mai die Millionenstrafe zahlen muss. Die Gerichte müssen prüfen, ob die Strafe verhältnismäßig ist und ob der Rechenschaftsbericht mit Vorsatz gefälscht wurde. Nicht zuletzt müssen Richter darüber entscheiden, ob sie ein Anrecht auf einen Stundungs- und Tilgungsplan hat. Auf Bundestags-Präsident Norbert Lammert (CDU) kommt die Aufgabe zu, mit der NPD korrekt umzugehen, obwohl alle Parteien sie für verfassungsfeindlich halten und ihr Verbot weiter auf der politischen Tagesordnung bleibt.

Dürfen Parteien pleitegehen? Stehen sie nicht unter dem Schutz des Grundgesetzes? Für Juristen ist der Ausgang der Klage, über die bereits heute vor dem Verwaltungsgericht in Berlin verhandelt wird, unklar. Für die NPD ist der Faktor Zeit wichtig. 2009 ist ein Wahljahr mit vielen Urnengängen. Jede Wahl ist für die rechtsextreme Partei eine neue Chance, sich Ansprüche auf Zuschüsse zu erwerben; es ist eine Frage der Wahlstimmen. Müsste sie zum 1. Mai die 2,2 Millionen Euro zahlen, wäre sie nach der Ansicht von Experten politisch „handlungsunfähig”.

Mittel falsch ausgewiesen

Für 2007 hatte die NPD in ihrem Rechenschaftsbericht staatliche Mittel falsch ausgewiesen, das Parteivermögen nicht sauber angegeben und die „sonstigen Einnahmen” unkorrekt erläutert. Nach Paragraph 31b im Parteiengesetz wird dann ein Bußgeld verhängt – und zwar doppelt so hoch wie die unrichtigen Angaben. Der geänderte Paragraph 31b wird zum ersten Mal angewandt. Im Klartext: Den Juristen fehlen die Erfahrungswerte, um die Erfolgsaussichten der NPD-Klage zu beurteilen. Geht sie pleite, „könnten wir das Thema Verbotsverfahren abhaken”, sagt CDU-Mann Bosbach. Er ist nicht der einzige, der das hofft.

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