Essen. In NRW wird am 15. Mai 2022 eine neue Landesregierung gewählt. Noch regieren CDU und FDP in Düsseldorf. Hier Fragen und Antworten zur Briefwahl.
- Am 15. Mai 2022 stimmen die Bürgerinnen und Bürger von NRW über ihre neue Landesregierung ab. Wer nicht persönlich zum Wahllokal kann oder am Wahltag verhindert ist, kann auf die Briefwahl zurückgreifen.
- Fast 50 Prozent der Wähler stimmte bei der letzten Bundestagswahl per Briefwahl ab. Für die Landtagswahl 2022 in NRW erwarten Experten daher eine hohe Beteiligung per Brief.
- Für die Briefwahl zur Landtagswahl in NRW 2022 gibt es jedoch Fristen zu beachten.
Viele Bürgerinnen und Bürger stimmten bei der Bundestagswahl 2021 per Briefwahl ab und vermieden den Gang zur Wahlurne. Experten stellen in Aussicht, dass sich der Trend bei der Landtagswahl in NRW wiederholen könnte.
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Der Anteil bei der Bundestagswahl im September des vergangenen Jahres lag bei 47,3 Prozent. Bei der Bundestagswahl 2017 machten dagegen noch 28,6 Prozent ihre Kreuzchen per Post.
Briefwahl-Trend für die Landtagswahl 2022 in NRW?
Am 15. Mai 2022 stimmen die Bürgerinnen und Bürger in NRW über ihre neue Landesregierung ab. Landeswahlleiter Wolfgang Schellen rechnet damit, dass sich dieser Trend auch auf Landesebene fortsetzen wird. Damit es nicht zu Verzögerungen kommt, sollte der Antrag auf die Briefwahl so früh wie möglich gestellt werden.
Hier eine Übersicht, was Sie über das Briefwahlverfahren wissen müssen:
Wer darf per Brief bei der NRW-Landtagswahl 2022 abstimmen?
Alle, die am Wahltag wahlberechtigt und in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind, dürfen auch per Briefwahl ihre Stimme abgeben. Als wahlberechtigt gilt, wer
- am Wahltag mindestens das 18. Lebensjahr erreicht hat,
- deutscher Staatsbürger ist,
- seit mindestens 16 Tagen vor der Wahl, also dem 29. April, seinen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen hat und
- kein Verbot zu wählen von einem Gericht erteilt bekommen hat.
Wer am Wahltag diese Kriterien erfüllt und an seinem Wohnort in Nordrhein-Westfalen amtlich gemeldet ist, steht auch automatisch im Wählerverzeichnis, erhält eine Wahlbenachrichtigung und darf an der Briefwahl teilnehmen.
Briefwahl: Die Antragstellung für die NRW-Landtagswahl 2022
Wer seine Stimme per Briefwahl abgeben möchte, muss einen Antrag stellen. Wahlberechtigte, die durch eine Behinderung eingeschränkt sind, können eine Person beauftragen, dies für sie zu erledigen.
- Der Antrag muss beim Wahlamt oder Wahlbüro der eigenen Gemeinde gestellt werden.
- Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich das Antagsformular. Dort heißt es „Wahlscheinantrag“. Dieser Antrag muss natürlich unterschrieben und mit richtigem Datum versehen werden.
- Die meisten Gemeinden bieten aber auch auf ihrer Internetseite die Möglichkeit, diesen Antrag online zu stellen.
- Wer persönlich im Wahlbüro vorbeischaut, kann in der Regel direkt die Briefwahlunterlagen mitnehmen. Dafür sollte allerdings auch die Wahlbenachrichtigung vorliegen.
- Ein telefonischer Antrag ist normalerweise nicht zulässig.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Direktwahl als Sonderform der Briefwahl. Dabei können Wahlberechtigte während der Öffnungszeiten der Wahlbüros in den Rathäusern direkt abstimmen.
Briefwahl: Welche Unterlagen erhält man für die NRW-Landtagswahl 2022?
Wer den Briefwahl-Antrag gestellt hat, bekommt dann von der Gemeinde die nötigen Briefwahlunterlagen zugesandt. Darin enthalten sind ein amtlicher Stimmzettel des Wahlkreises, der Wahlschein, ein amtlicher Umschlag jeweils für den Stimmzettel und den Wahlbrief, sowie ein ausführliches Merkblatt, welches genau erklärt, was wo hinein gehört. Diese Unterlagen müssen selbstverständlich vor dem Versand unterschrieben werden.
Briefwahl: Gibt es Fristen für den Antrag und die Abstimmung bei der NRW-Landtagswahl 2022?
Der Antrag auf die Briefwahlunterlagen muss spätestens um 18.00 Uhr des Freitags vor dem Wahlsonntag, bei der NRW-Landtagswahl 2022 also dem 13. Mai, im zuständigen Wahlbüro eingetroffen sein. Die ausgefüllten Wahlbriefunterlagen müssen allerdings auch spätestens um 18.00 Uhr des Wahltags im zuständigen Amt oder im Wahllokal eingetroffen sein.
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