Berlin. Wegen Corona ist die Briefwahl bei dieser Bundestagswahl wichtiger denn je. Die Unterlagen dafür sind ab jetzt erhältlich – so geht´s.
Knapp sechs Wochen sind es noch zur Bundestagswahl am 26 . September, die Frist für die Fertigstellung der Wählerverzeichnisse ist abgelaufen – und die Ausgabe der Unterlagen für die Briefwahl kann beginnen. Einen bundesweit einheitlichen Stichtag für den Versand gibt es aber nicht. "Allein dadurch, dass für jeden der 299 Wahlkreise ein eigener Stimmzettel gedruckt wird, kann es bei der Druckdauer zu regionalen Unterschieden kommen", sagt Bundeswahlleiter Georg Thiel.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Briefwahl:
Wer kann per Briefwahl abstimmen?
Grundsätzlich alle Wahlberechtigten, "ohne Vorliegen eines besonderen Grundes", so der Bundeswahlleiter. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte 2013 die allgemeine Freigabe der Briefwahl als verfassungsgemäß: Die Zulassung der Briefwahl diene dem Ziel, eine möglichst umfassende Wahlbeteiligung zu erreichen und damit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl Rechnung zu tragen.
Woher bekomme ich die Briefwahlunterlagen?
Nicht beim Bundeswahlleiter, wie es auf dessen Website extra farblich hervorgehoben steht. Die Unterlagen für die Briefwahl sind bei der Gemeindebehörde des Hauptwohnsitzes erhältlich. Der nötige Vordruck für die Beantragung der Briefwahl liegt der Wahlbenachrichtigung bei. Diese soll bis Anfang September bei den Wahlberechtigten ankommen. Allerdings muss man nicht darauf warten.
Der Bundeswahlleiter rät vielmehr, den Antrag auf einen Wahlschein so früh wie möglich zu stellen. Wer nicht auf die Wahlbenachrichtigung warten möchte, kann die Briefwahlunterlagen auch persönlich in der Gemeindebehörde anfordern. Das geht auch schriftlich per Brief, Email oder Fax. In vielen Gemeinden lassen sich laut Bundeswahlleiter die Unterlagen online bestellen. Telefonisch ist das nicht möglich. Die Frist für den Antrag auf Briefwahl läuft am Freitag vor der Wahl um 18 Uhr ab.
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Worauf ist beim Ausfüllen zu achten?
Wahlschein, Stimmzettel, Stimmzettel-Umschlag in Blau, Wahlbrief-Umschlag in Rot plus Infoblatt – das alles schicken die Gemeindebehörden den Wahlberechtigten. Das Infoblatt erklärt, wie die Briefwahl funktioniert: Erst- und Zweitstimme unbeobachtet auf dem Stimmzettel ankreuzen, diesen falten, in den blauen Umschlag stecken und zukleben.
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Die Versicherung an Eides statt auf dem Wahlschein datieren und – ganz wichtig – unterschreiben. Der blauen Umschlag mit dem Wahlschein kommt dann in den roten Umschlag, diesen zukleben und unfrankiert in den Briefkasten werfen. Oder man bringt ihn zu der Stelle, die auf dem Umschlag angegeben ist.
Kann man sicher sein, dass die Stimme auch ankommt?
Ja. Durch die rote Farbe der Umschläge fallen diese auf und können leicht erkannt werden. Mit der Deutschen Post sei vereinbart, dass selbst Wahlbriefe, die am Tag vor der Wahl in den Briefkasten geworfen wurden, noch am Wahl-Sonntag zugestellt würden, so der Bundeswahlleiter. Sollte das mit dem Einwerfen nicht rechtzeitig geklappt haben, kann man den roten Umschlag am Wahltag bei der auf diesem angegebenen Stelle abgeben – oder abgeben lassen.
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Sind mehr Briefwahl- als Urnen-Stimmen ungültig?
Nein. Bei der letzten Bundestagswahl waren 0,9 Prozent der Erststimmen ungültig, die per Brief abgegeben wurden – gegenüber 1,4 Prozent der am Wahltag abgegebenen. Von den Zweitstimmen waren es sogar nur 0,5 Prozent (Brief) gegenüber 1,2 (Urne).
Wie viele Menschen stimmen per Briefwahl ab?
Seit 1957 stieg der Anteil der Briefwählerinnen und -wähler von knapp 5 auf fast 29 Prozent bei der letzten Bundestagswahl 2017. Dieses Mal könnten es wegen der Corona-Pandemie noch einmal mehr sein. Es müsse dann mit "ein klein wenig Verzögerung" bei der Auszählung der Stimmen gerechnet werden, so Bundeswahlleiter Georg Thiel. Er ist aber zuversichtlich, dass noch in der Wahlnacht oder am Morgen des 27.September ein vorläufiges amtliches Endergebnis vorliegt. (küp/dpa/AFP)