NRW. In Orten mit einer Inzidenz über 200 kann die “15-Kilometer-Regel“ in Kraft treten. Was bedeutet das? Wir klären die wichtigsten Fragen.

Wenn die Sieben-Tages-Inzidenz in einer Stadt oder einem Kreis über 200 steigt, gilt der Ort als Hotspot. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte gemeinsam mit den Ländern beschlossen, in diesen Hotspots die 15-Kilometer-Regel einzuführen – also eine Beschränkung der Bewegungsfreiheit für die Menschen im betroffenen Bereich. Aber was bedeutet das? Und wie setzt NRW diese Maßnahme um? Das Gesundheitsministerium klärt die drängendsten Fragen.

Was bedeutet die 15-Kilometer-Regel?

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Wer in einer betroffenen Stadt oder einem Kreis lebt, darf sich nicht weiter als 15 Kilometer über die Stadt-/Kreisgrenze hinaus bewegen. In die Nachbarstadt laufen oder fahren geht also – aber eben nur 15 Kilometer weit (Luftlinie, nicht gefahrene Kilometer).

Gibt es Ausnahmen?

Natürlich gibt es auch Ausnahmen. Das Ministerium listet eine Reihe von Gründen auf, die dazu berechtigen, weiter über die Grenze zu fahren als nur 15 Kilometer. Die Ausnahmen in Kürze:

  • Pendeln zur Arbeit, Dienstreisen
  • ehrenamtliche oder vergleichbare Besorgungen
  • Besuch von Kita oder Schule bzw. der Notbetreuung (gilt natürlich nicht nur für das Kind, sondern auch für dessen Begleitung)
  • Besuch von Behinderten-Einrichtungen
  • Besuch bei/von engen Familienmitgliedern, Lebenspartnerinnen/-Partnern oder vergleichbar nahestehenden Personen
  • Pflege, Unterstützung, Betreuung anderer Menschen
  • Nutzung medizinischer, pflegerischer oder sonstiger (nicht dem Freizeitbereich zuzuordnenden) Dienstleistungen
  • Fahrten aus "ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen"

Ich habe einen guten Ausnahme-Grund. Wie soll ich das belegen?

Es gibt keine feste "Nachweisanforderung" – die Kontrollierenden entscheiden von Fall zu Fall (und hoffentlich mit Augenmaß), was sie kontrollieren. Natürlich helfe es enorm, wenn man den Ausnahmegrund mit Dokumenten oder ähnlichem belegen könne, rät das Ministerium. Gegebenenfalls reiche auch ein verifizierender Anruf an geeigneter Stelle. Im Notfall müsse man den Nachweis eben nachträglich einreichen.

Darf denn jeder rein in die betroffene Stadt?

Nein, denn auch hier gilt: "Einreisen" darf man nur, wenn man dazu den 15-Kilometer-Radius aus dem eigenen Wohnort nicht verlässt – egal, ob es ein Hotspot ist oder nicht.

Aber die Autobahn führt durchs Stadtgebiet – darf ich die nutzen?

Ja, man darf über Fernstraßen das betroffene "Sperrgebiet" durchfahren – auch, wenn man dadurch aus einem Ort in die Stadt fährt, der weiter entfernt ist als 15 Kilometer. Durchfahren ist also immer erlaubt – gezielt hinfahren und aussteigen nicht. Dazu erklärt das Gesundheitsministerium: "Wie sich aus dem Wort 'Aufsuchen' ergibt, sollten diese Fälle nicht erfasst werden." Dieses Detail habe aber Verwirrung gestiftet, deshalb suche das Ministerium gerade eine bessere Formulierung.

Wie sollen die Behörden vor Ort das bloß kontrollieren...

Mit der Antwort des Ministeriums wird klar: Im Fokus der 15-Kilometer-Regel stehen Freizeitfahrten und Tourismus – aus dem betroffenen Gebiet heraus und hinein. Grundsätzlich werde keine vollständige Kontrolle erwartet. Die sei auch nicht nötig. Städte und Kreise könnten an "problematischen Punkten" wie etwa Erholungsgebieten gezielt Autokennzeichen kontrollieren. Das gelte sowohl für Hotspot-Städte als auch für Ausflugs-Hotspots in Nachbarregionen mit unkritischer Inzidenz.

Gilt die 15-Kilometer-Regel, sobald die Inzidenz von 200 überschritten ist?

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Nein, nicht grundsätzlich. Das Ministerium stellt klar: Es wird im Einzelfall einschieden – und die Kommunen entscheiden selbst. Das Land stehe mit Hotspot-Kommunen im direkten Austausch – auch um zu klären, ob ein flächendeckendes oder aber ein klar eingrenzbares Infektionsgeschehen Schuld an der hohen Inzidenz ist. Ausschlaggebend ist nicht nur eine hohe Inzidenz deutlich über 200, sondern auch ein diffuses und nachhaltiges Infektionsgeschehen, das auf einer "schwankungssicheren Datenbasis" steht.

In welchen Städten und Kreisen in NRW gilt die 15-Kilometer-Regel aktuell?

Welche Orte von der Regel betroffen sind, steht ausdrücklich in der neuen Corona-Regionalverordnung des Landes NRW, die am 11. Januar erlassen wurde. Die ersten Kreise, die darin aufgelistet wurden, waren die Kreise Höxter, Minden-Lübbecke, Recklinghausen und der Oberbergische Kreis. Diese Regionalverordnung werde regelmäßig angepasst, um Orte von der Liste zu streichen oder hinzuzufügen, betont das Land. Grundsätzlich haben die jeweils betroffenen Kommunen aber das letzte Wort bei der Einführung der Regel. Bielefeld, Bottrop und Gelsenkirchen etwa hatten die Regel abgelehnt.

Was soll die 15-Kilometer-Regel überhaupt bringen?

Ziel der räumlichen Beschränkungen sei es, das Infektionsgeschehen lokal einzudämmen und nicht in andere Gemeinden zu „exportieren”, so das Ministerium.

Und was ist, wenn ich gegen die Regel verstoße?

Dann ist natürlich ein Bußgeld fällig. In der Verordnung heißt es dazu: Wer vorsätzlich oder fahrlässig den Radius von 15 Kilometern um den eigenen Wohnort überschreitet oder ins betroffene Gebiet fährt, ohne dabei den Radius um den eigenen Wohnort einzuhalten, muss Strafe zahlen – bis zu 25.000 Euro.

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