Berlin. .
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Freitag entschieden, Opfer der SED-Diktatur künftig besser zu stellen. Wer finanziell in Not geraten ist, soll mehr Unterhalt bekommen.
Opfer der SED-Diktatur, die in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage sind, sollen in Zukunft bei der Berechnung des gewährten Unterhalts bessergestellt werden. Dies gilt auch für deren Kinder. Drei Jahre nach Einführung der Entschädigung für ehemalige politische Häftlinge aus der DDR stimmte der Bundesrat am Freitag einem Gesetz zu, mit dem Benachteiligungen für Familien abgeschafft werden sollen.
Ehemalige SED-Opfer erhalten eine monatliche Pension von bis zu 250 Euro, wenn sie mindestens sechs Monate inhaftiert waren und wirtschaftlich bedürftig sind. Die Einkommensgrenze hierfür beträgt für Alleinstehende aktuell 1077 Euro, für Verheiratete 1436 Euro. Seit Inkrafttreten des Gesetztes zum 1. September 2007 wurde die Opferrente bislang für rund 48.000 Betroffene bewilligt.
Künftig soll unter anderem das Kindergeld nicht mehr als Einkommen der Antragsteller berücksichtigt werden. Gleiches gilt für die betriebliche Altersvorsorge. Das Gesetz sieht außerdem vor, die Antragsfrist auf Entschädigung für zu Unrecht erlittene Haft in der DDR um acht Jahre zu verlängern. Bisher war Ende 2011 Schluss; jetzt ist es Ende 2019.
Zugleich enthält das Gesetz Verschärfungen für ehemalige Strafgefangene. Die Opferrente soll zukünftig nicht mehr Personen gewährt werden, die zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren wegen einer vorsätzlichen Straftat rechtskräftig verurteilt worden sind. (dapd)