Brüssel.

Ist eine neue Krise jetzt ausgeschlossen? Wer bezahlt, wenn doch eine kommt? Die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Währungspaket der Europäischen Union.

Die EU hat ein umfassendes Paket geschnürt, um die gemeinsame Währung krisenfest zu machen. Hier wichtigsten Punkte des geplanten Euro-Schutzbriefes, wie ihn der Brüsseler EU-Gipfel beschlossen hat:

Ist ein zweites Griechenland-Fiasko jetzt ausgeschlossen?


Nein – die Krisenmechanismus wird eingerichtet, weil Krisen nicht ausgeschlossen werden können. Sie werden aber unwahrscheinlicher, weil sich die Euro-Länder bei der Haushalts- und Wirtschaftspolitik frühzeitiger, umfassender und strenger gegenseitig auf die Finger schauen. Notfalls auch klopfen.

Welche Strafen gibt es?


Auf die deutsche Forderung, Haushaltssündern die EU-Stimmrechte zu entziehen, wollte sich außer Frankreich niemand einlassen. Ratspräsident Hermann Van Rompuy soll nun prüfen, wie solch eine begrenzte politische Kaltstellung funktionieren könnte. Weil dafür eine große Vertragsrevision nötig wäre, ist mit Einführung vorerst nicht zu rechnen. Es wird aber eine Palette von weniger drastischen Aufsichts- und Buß-Maßnahmen geben. Ein Ausschluss aus der Währungsunion ist auch in Zukunft nicht vorgesehen.

Kann die geplante Vertragsänderung in Volksabstimmungen scheitern?


Eher unwahrscheinlich. Grundsätzlich könnte es in Irland, Großbritannien, Frankreich, den Niederlanden und Dänemark zu Referenden kommen. Doch der Gipfel hat beschlossen, den neue Krisenschutz durch einen chirurgisch präzisen Eingriff im Vertrag unterzubringen. Damit sollen Volksabstimmungen vermiden werden, weil keine Befugnisse aus den Hauptstädten nach Brüssel wandern.

Wer bezahlt, wenn doch wieder ein Staat vor der Pleite gerettet werden muss?


Steuerzahler und Privatgläubiger. Der bisherige Rettungsschirm hält für den Fall der Fälle nur öffentliche Gelder bereit (440 Miliarden aus den EU-Staaten). In Zukunft werden auch Banken und andere Anleger zur Kasse gebeten, die einem Wackel-Staat zu erhöhten Zinsen Kapital geliehen haben, nach der Formel: Höhere Rendite nur bei höherem Risiko. Die Einzelheiten werden aber erst noch ausgearbeitet.

Was wird aus dem Haftungsausschluss (“No bail out”) im EU-Vertrag?


Der bleibt. Auch in Zukunft sollen die Euro-Länder nicht gegenseitig für ihre Schulden einstehen. Aber wenn einer trotz aller Vorkehrungen die gesamte Währungsunion und damit ein Kernlelement der EU gefährdet, soll ein Notstandsrecht greifen, das bisher nur für Naturkatatrophen gilt. Ausnahmsweise wäre Hilfe aller für einen möglich.

Warum drückt die EU so aufs Tempo?


Der gegenwärtige Krisenschirm, den die Staats- und Regierungschefs im Frühjahr unter dem Druck der Finanzmärkte in aller Eile über Europa aufgespannt haben, klappt 2013 wieder zu. Wenn bis dahin keine neue Gebrauchsanleitung für den Krisenfall steht, könnten die Regierungen erneut gezwungen werden, als Getriebene zu handeln. Weil mindestens anderthalb Jahre für die Ratifizierung nötig sind, muss die Vertragsänderung rechtzeitig im kommenden Jahr ausformuliert sein. Vermutlich wird sie an den Vertrag zur Aufnahme Kroatiens in die EU angehängt.

Was wird das Verfassungsgericht sagen?


Der Verweis auf Karlsruhe war ein wichtiges Argument der Kanzlerin in den Brüsseler Verhandlungen. Die jetzt gewählte Konstruktion gilt bei den Merkel-Juristen als “gerichtsfest”. Mit Verfassungsklagen ist dennoch erneut zu rechnen.