Die Bürger in Stuttgart dürfen sehr wahrscheinlich nicht über „Stuttgart 21“ abstimmen. Der Landtag hat einen Antrag der SPD für eine Volksabstimmung abgelehnt. Laut SPD sei Stuttgart 21“ das Symbol für eine „Vertrauenskrise“.
In Baden-Württemberg wird es voraussichtlich keine Volksabstimmung über das Bahnprojekt „Stuttgart 21“ vor der Landtagswahl im März 2011 geben. Der baden-württembergische Landtag lehnte am Donnerstag einen entsprechenden Antrag der SPD-Fraktion mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen ab. Die SPD-Fraktion hatte darin gefordert, mit „einer Volksabstimmung die dringend notwendige breite Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger zur Umgestaltung des Bahnknotens Stuttgart und zur Neubaustrecke Wendlingen/Ulm“ zurückzugewinnen. Die Abgeordneten der Grünen enthielten sich der Stimme, nachdem ihr Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden war.
Bochumer Demos zu S21
1/24
Nach Einschätzung der SPD-Fraktion gibt es nach Ablehnung ihres Antrags keine Möglichkeit, vor den Landtagswahlen im März 2011 ein Verfahren zur Volksabstimmung zu erzwingen. Für ein Volksbegehren seien die Hürden zu hoch.
Die SPD wollte die Landesregierung daher mit dem Antrag dazu veranlassen, ein Ausstiegsgesetz nach Artikel 60 der Landesverfassung zum Stopp des Bahnprojektes in den Landtag einzubringen, um dieses dort künstlich scheitern zu lassen. Durch den Dissens zwischen Landesregierung und Landtag könnte dann ein Volksentscheid ermöglicht werden, lautete der Vorschlag.
Die Grünen hatten in ihrem Antrag gefordert, mit einem Gesetz „die Voraussetzungen für eine landesweite Volksabstimmung“ gemäß Artikel 60 der Landesverfassung zu schaffen.
Schmid: „Stuttgart 21“ ist Symbol für Vertrauenskrise
SPD-Parteichef und Spitzenkandidat Nils Schmid sagte, „Stuttgart 21“ sei „zum Symbol für eine Vertrauenskrise zwischen vielen Bürgerinnen und Bürgern des Landes und der Politik“ geworden. Die Bevölkerung, die das Schlichtungsverfahren nun tagelang verfolge, habe einen Anspruch und auch das Bedürfnis, danach das letzte Wort zu haben. „Sie haben es in der Hand, die Menschen neu zu überzeugen. Sie müssen heute politisch entscheiden, ob Sie den Menschen das letzte Wort geben oder ob Sie weiterhin mit der Brechstange, mit Wasserwerfern und Pfefferspray dieses Großprojekt durchhauen wollen“, rief er den Regierungsfraktionen zu.
Grünen-Fraktionschef Winfried Kretschmann betonte, „Stuttgart 21“ sei „ein klassischer Fall“ für einen Volksentscheid. Es entspreche dem Demokratieprinzip, dass eine neue Regierung Beschlüsse ändern könne, dann könne es ein Parlament mit einer Volksabstimmung erst recht. Der CDU-Fraktion warf er vor, sich zu weigern, die Quote für ein Volksbegehren so weit abzusenken, dass eine Abstimmung vom Volk selbst eingeleitet werden könne. Nur deshalb sei nun der Umweg über das Parlament notwendig. „Aber auch Umwege führen zum Ziel“, sagte er.
Rech: Bevölkerung hat „null Verständnis“
Innenminister Heribert Rech (CDU) warf der Opposition vor, Erwartungen zu wecken, die von der Verfassung „nie und nimmer gedeckt“ seien. Rech wies die Position der SPD zurück, wonach derjenige, der gute Argumente habe, sich vor dem Volk nicht zu fürchten brauche. „Das Volk muss sich aber vor Ihnen fürchten, weil Sie sich um die Verfassung einen Dreck scheren“, sagte er.
Die Landesregierung werde aufgefordert, ein Gesetz gegen ihre Überzeugung, die sie öffentlich vertrete, einzubringen. Die Bevölkerung habe dafür „null Verständnis“. „Ein solch widersprüchliches Verhalten wird von unserer Rechtsordnung nicht akzeptiert“, sagte er.
FDP-Innenexperte Hagen Kluck sagte, der Antrag sei Ausdruck des „fehlenden Rückgrats der Sozialdemokratie in diesem Land“. Er fügte hinzu: „Wer sich aus Angst vor der Landtagswahl in populistische Vorschläge flüchtet, ist nicht regierungsfähig und für alle verantwortungsbewussten Bürgerinnen und Bürger dieses Landes nicht wählbar.“ (dapd)
Sie haben vermutlich einen Ad-Blocker aktiviert. Aus diesem Grund können die Funktionen des Podcast-Players eingeschränkt sein. Bitte deaktivieren Sie den Ad-Blocker,
um den Podcast hören zu können.