Berlin. .
Das Bundeskabinett hat schärfere Regeln für Zuwanderer beschlossen. Wer andere zwangsverheiratet, dem droht künftig eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Auch Integrationsverweigerer sollen härter rangenommen werden.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat die härtere Gangart der Regierung beim Ausländer- und Asylrecht verteidigt. „Deutsche Sprachkenntnisse und Alltagswissen sowie Kenntnisse der deutschen Rechtsordnung, Kultur und Geschichte sind der Schlüssel für eine erfolgreiche Integration von Ausländern in Deutschland“, sagte der CDU-Politiker am Mittwoch in Berlin. Mit den neuen Regeln könne besser kontrolliert werden, ob diese „Integrationsverpflichtungen“ auch eingehalten werden.
Bei den Integrationskursen sollen sich die Behörden untereinander besser austauschen, um Sanktionen zu verhängen, wenn der Unterricht geschwänzt wird. So soll bei der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis auch geprüft werden, ob die Kurse absolviert wurden.
„Zwangsheirat auch in Deutschland Problem“
Den Schwerpunkt der neuen Regelungen bilden Vorschriften zur Bekämpfung von Zwangsheirat und zum Schutz der Opfer. So sollen Zwangsheiraten künftig unter Strafe gestellt werden. „Zwangsheirat ist auch in Deutschland ein ernstzunehmendes Problem“, erklärte de Maiziere. Es sei falsch, darin eine tolerable Tradition aus anderen Kulturen zu sehen. Es drohen bis zu fünf Jahre Haft. Opfer sollen besser geschützt werden: Wer im Ausland zur Heirat gezwungen wird, soll ein Rückkehrrecht bekommen. Auch Scheinehen sollen schärfer bekämpft werden. Ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht soll ein Partner erst nach drei Jahren Ehe erhalten. Derzeit liegt die Grenze bei zwei Jahren.
Für Ausländer mit einer Duldung wird die sogenannte Residenzpflicht gelockert. Künftig dürfen sie sich zur Arbeitsplatzaufnahme auch in einen anderen Bezirk begeben. Wer also in Brandenburg geduldetet ist, darf sich zum Beispiel auch in Berlin einen Job suchen. (dapd/rtr)