Berlin. .
SPD und Grüne haben einem Medienbericht zufolge Forderungen für Änderungen an dem Gesetzentwurf zu den Hartz-IV-Reformen vorgelegt. Die Opposition bietet Kanzlerin Merkel in einem Schreiben „ergebnisoffene Gespräche“ an.
SPD und Grüne verlangen im Gegenzug für ihre Zustimmung zur Hartz-IV-Reform weitreichende Zugeständnisse von der Bundesregierung. In einem Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel fordern die Oppositionsparteien nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ zahlreiche Änderungen am Entwurf von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen und indirekt auch die Einführung von Mindestlöhnen.
Der neue Hartz-IV-Regelsatz könne erst festgelegt werden, wenn die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nach einem schlüssigen und transparenten Berechnungsverfahren erfüllt seien, zitiert das Magazin aus dem Schreiben, das von SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier, dem rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck (SPD) sowie den Grünen-Fraktionsvorsitzenden Renate Künast und Jürgen Trittin unterschrieben ist. Indirekt werde die Einführung von Mindestlöhnen gefordert, da die „Bemessung der Regelleistungen auch im Zusammenhang mit einem funktionierenden Arbeitsmarkt, auf dem existenzsichernde Löhne und Gehälter gezahlt werden, gesehen werden“ müsse.
Opposition fordert Spitzengespräch mit Kanzlerin
Steinmeier, Beck, Künast und Trittin boten der Kanzlerin nun „ergebnisoffene Gespräche“ an. Der Gesetzentwurf der Regierung bleibe „in zentralen Punkten hinter den von der SPD und Bündnis90/Die Grünen als notwendig erachteten Regelungen zurück“, zitiert der „Spiegel“ aus dem Schreiben.
Auch das vorgelegte Bildungspaket für Hartz-IV-Kinder reicht SPD und Grünen nicht aus. Vielmehr müssten auch Kinder aus Familien mit niedrigen oder durchschnittlichen Einkommen „Anspruch auf bessere Bildungs- und Teilhabechancen durch den Ausbau einer sinnvollen Infrastruktur erhalten“. Zudem verlangt die Opposition einen Ausbau der Arbeitsförderung für Arbeitslose.
Regierung auf SPD-Stimmen im Bundesrat angewiesen
Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts vom Februar müssen die Hartz-IV-Reformen bis zum 1. Januar 2011 in Kraft treten. Dabei ist die Regierung auf die Zustimmung der SPD-Länder im Bundesrat angewiesen.
Das Kabinett hatte in der vergangenen Woche Leyens Vorschläge für eine Anhebung des Hartz-IV-Regelsatzes um fünf auf 364 Euro sowie die neuen Zuschüsse für Kinder und Jugendliche gebilligt. Dies war auch bei Sozialverbänden als zu gering kritisiert worden. Der Gesetzentwurf soll am kommenden Freitag erstmals im Bundestag beraten und am 17. Dezember vom Bundesrat verabschiedet werden. Von der Leyen hatte bereits Kontakt mit den Fraktionsvorsitzenden der Opposition aufgenommen. Ein Gespräch soll es erst nach der ersten Lesung im Bundestag geben. (afp/rtr)