Dortmund. .

Die NRW-Landesregierung will den Beschluss der Hartz-IV-Reformen nicht mittragen. Arbeitsminister Guntram Schneider sieht darin „eine finanzielle Entlastung des Bundes zu Lasten der Kommunen“.

Die rot-grüne Landesregierung will die Hartz-IV-Reform, die am Mittwoch vom schwarz-gelben Bundeskabinett beschlossen werden soll, nicht mittragen. „Da machen wir nicht mit“, so Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD) am Dienstag zur WR. „Die Sache wird auf jeden Fall im Vermittlungsausschuss landen“, ist Schneider sicher.

Am Mittwoch will Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) den Entwurf dem Kabinett zum Beschluss vorlegen. Um Gesetz zu werden, muss die Reform den Bundesrat passieren. Die Regierung ist dort auf das Ja der SPD angewiesen, da Union und FDP dort seit der NRW-Wahl keine Mehrheit mehr haben.

Das Gutscheinsystem lehnt die SPD ab

„Wir haben viele, viele Vorbehalte. Die Ablehnung ist eher noch stärker geworden“, so der Minister. Der Gesetzentwurf bedeute „eine finanzielle Entlastung des Bundes zu Lasten der Kommunen“, so Schneider. Rechne man die zusätzlichen Summen für Bildung und Teilhabe bei den Kindern zusammen, komme man auf 595 Millionen Euro, dazu noch einmal 98 Millionen Euro für Eltern mit Kindergeldzuschlag. „Demgegenüber stehen Verwaltungskosten von 136 Millionen Euro“, so Schneider. „Das ist kein gesundes Verhältnis und zeigt, dass der Entwurf von Frau von der Leyen zu bürokratisch ist.“

Das geplante Gutscheinsystem lehnt die SPD ab. Schneider spricht von einer „Diskriminierung der Betroffenen.“ Die Unterstützung, die von der Leyen den Kindern zukommen lassen will, reiche bei Weitem nicht aus. „Vorgesehen sind 220 Euro im Jahr, von denen 120 nicht direkt sondern über Gutscheine ausgegeben werden. Hier muss unbedingt draufgesattelt werden“, fordert Schneider. Geht es nach der NRW-SPD müssen die Hartz-IV-Regelsätze „nicht nur bei den Kindern, sondern generell angehoben werden“.

Die NRW-Regierung will am Dienstag beraten. Schneider: „Ich will einer Kabinettsentscheidung nicht vorgreifen, aber so werden wir dem Gesetz nicht zustimmen.“