Düsseldorf. .

In NRW sollen die Bürger selbst entscheiden, ob das Rauchverbot verschärft und Ausnahme-Regelungen in Gaststätten abgeschafft werden. Diesen Vorstoß machte der neue Landeschef der Grünen, Sven Lehmann.

Um wichtige kontroverse Themen per Volksentscheid klären zu können, müsse der Landtag generell mehr Bürgerbeteiligung zulassen und direkte Demokratie erleichtern. Bei den Grünen gilt außerdem das Ladenschlussgesetz als Thema für einen Volksentscheid.

„Die Grünen wollen konsequenten Nichtraucherschutz durchsetzen und den Wildwuchs von Raucherclubs beseitigen”, sagte Lehmann. Seine Partei würde nach bayrischem Vorbild ein Volksbegehren stützen. Er bezeichnete das geltende NRW-Gesetz als „Flickenteppich”. Auch SPD-Fraktionschef Norbert Römer schloss einen Volksentscheid nicht aus.

„Zu wenig Raum für lebendige Demokratie“

„Die Landesverfassung bietet zu wenig Raum für lebendige Demokratie”, kritisierte Lehmann, „die Bürger werden durch hohe Hürden geradezu abgeschreckt.” Um einen Volksentscheid in Gang zu setzen, müssten in NRW mehr als eine Million Bürger binnen acht Wochen unterschreiben. Er schlug vor, das Quorum von acht auf zwei Prozent zu senken und die Frist von acht Wochen auf ein halbes Jahr zu verlängern. Es solle erlaubt werden, Unterschriften nicht nur im Rathaus, sondern auch auf der Straße zu sammeln.

Für eine Verfassungsänderung wäre eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag nötig. Auch die CDU müsste also zustimmen. Lehmann sprach sich dafür aus, bei den anderen Parteien zu werben. Auch künftige „gesellschaftliche Großkonflikte” könnten sich leichter lösen lassen, wenn man Betroffene über Volksentscheide breiter beteilige.

Koalition der Einladung

„Stuttgart 21 ist ein abschreckendes Beispiel dafür, wie eine Landesregierung mit ihren Bürgern umgeht”, so Lehmann. Der rot-grünen Minderheitsregierung in NRW biete sich die Chance, einen anderen Stil zu pflegen und bereits im Vorfeld von Entscheidungen „den Dialog mit den Bürgern zu suchen und zu organisieren”. Lehmann: „Die Koalition der Einladung sollte nicht nur für den Landtag gelten, sondern auch außerhalb des Parlaments.”