Düsseldorf. .
Die Instrumente der direkten Demokratie im Land Nordrhein-Westfalen werden heftig kritisiert. Der Verein „Mehr Demokratie“ verlangt vom Landtag neue Regeln für Volksentscheide und Bürgerbegehren.
Der Verein „Mehr Demokratie“ hat von den fünf Fraktionen im Landtag faire Regeln für Volksentscheide und Bürgerbegehren gefordert. Die Regeln für Instrumente der direkten Demokratie seien in Nordrhein-Westfalen „untauglich“, „teils unfair“ und „schlichtweg nicht anwendbar“, sagte der Landesgeschäftsführer des Vereins, Alexander Slonka, am Dienstag in Düsseldorf. NRW sei im Ländervergleich für Bürgerbeteiligung um zwei Plätze auf Rang sechs abgerutscht, weil andere Bundesländer in den vergangenen Jahren mehr direkte Demokratie zugelassen hätten.
Acht Bundesländer kennen die freie Unterschriftensammlung auf Straßen und Plätzen
„Mängel gibt es hier leider insbesondere auf der Landesebene, weil die Unterschriftenhürde für Volksbegehren zu hoch und die Eintragung hierfür nur in den Rathäusern möglich ist“, sagte Slonka. Acht Bundesländer würden hingegen die freie Unterschriftensammlung auf Straßen und Plätzen kennen. Länder wie Berlin und Schleswig-Holstein hätten außerdem eine niedrigere Unterschriftenhürde und Eintragungsfristen von mehreren Monaten.
„Mehr Demokratie“ rief SPD, CDU, FDP, Grüne und Linke auf, die Landesverfassung zu ändern und Hürden abzubauen. Die rot-grüne Minderheitsregierung hatte sich im Koalitionsvertrag für eine Senkung der Hürden ausgesprochen. Für eine Änderung der Landesverfassung müsste aber auch die CDU zustimmen. CDU und FDP erwägen derzeit, ein Volksbegehren gegen die geplante Schulreform in NRW zu starten.
Das Volksbegehren muss von einer Million Bürgern unterschrieben werden
Ein Volksbegehren muss in NRW zuerst mit 3.000 Unterschriften beim Innenministerium beantragt werden. Lässt die Landesregierung das Volksbegehren zu, muss es innerhalb von acht Wochen von mindestens acht Prozent der Stimmberechtigten unterschrieben werden, also von gut einer Million Bürgern. Folgt die Regierung dem Begehren nicht, steht ein Volksentscheid an. Damit ein Volksentscheid gültig ist, muss die Mehrheit der Abstimmenden mindestens 15 Prozent aller Stimmberechtigten ausmachen. Seit dem Begehren gegen eine Schulreform im Jahr 1978 hat es in NRW keine erfolgreiche Initiative gegeben. (dapd)