Berlin. .
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will eingetragenen Lebenspartnerschaften von Schwulen und Lesben FDP auch künftig keinen Splittingvorteil bei der Einkommenssteuer einräumen. Die FDP ist anderer Meinung.
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will eingetragenen Lebenspartnerschaften von Schwulen und Lesben trotz Forderungen der FDP auch künftig keinen Splitting-Vorteil bei der Einkommensteuer einräumen. Der jüngste Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Besserstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartner bei der Erbschaftsteuer lasse diesen Schluss nicht zu, sagte Schäuble der neuen Ausgabe des Magazins „Focus“. Dagegen hatte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) aus der Entscheidung der Karlsruher Richter abgeleitet, so genannte Homo-Ehen müssten auch bei der Einkommensteuer gleich behandelt werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat am vergangenen Dienstag die Benachteiligung von homosexuellen Lebenspartnern gegenüber hinterbliebenen Ehegatten bei der Erbschaftssteuer für verfassungswidrig erklärt. Nach Ansicht von Schäuble lässt das Verfassungsgericht im Steuerrecht aber weiterhin Unterschiede zu, wenn dafür besondere Gründe vorliegen. „Ein solcher Differenzierungsgrund ist beim Ehegattensplitting die Förderung der Ehe, insbesondere im Hinblick auf ihre bleibende Bedeutung als typische Grundlage der Familie mit Kindern“, argumentierte er. „Denn auch heute noch entfallen 90 Prozent der Splittingwirkung auf Ehepaare mit Kindern.“
Saarländischer Ministerpräsident für Vorteile
Ein Splitting-Vorteil für die rund 66.000 eingetragenen Lebenspartnerschaften würde nach Berechnungen des Berliner Steuerwissenschaftlers Frank Hechtner Steuerausfälle von etwa 145 Millionen Euro im Jahr ausmachen. „Dieser Betrag erscheint im Vergleich zum gesamten Splittingvorteil von 33 Milliarden Euro recht gering“, sagte er dem „Focus“.
Der saarländische Ministerpräsident Peter Müller (CDU) plädierte dafür, gleichgeschlechtlichen Paaren das Ehegattensplitting zu gewähren. „Dabei geht es um die gemeinsame Besteuerung von Ehepartnern als Wirtschaftsgemeinschaft“, sagte er dem „Spiegel“. Unter diesem Blickwinkel gebe es gute Argumente dafür, dass auch gleichgeschlechtliche Paare in den Genuss des Ehegattensplittings kommen sollten. (afp/ddp)