Münster. .

Das NRW-Verfassungsgerichtshof hat die Regelung der Rüttgers-Regierung für die Kita-Finanzierung gekippt. Die bisherige Form sei nicht mit der Landesverfassung vereinbar. Nun muss die NRW-Regierung eine neue Regelung entwerfen.

Die frühere schwarz-gelbe Landesregierung hat mit der Kita-Finanzierung durch die Kommunen gegen die Landesverfassung verstoßen. Die einschlägige Bestimmung im nordrhein-westfälischen Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz aus dem Jahr 2008 verletzt das Recht auf kommunale Selbstverwaltung, wie der Verfassungsgerichtshof NRW am Dienstag in Münster urteilte. Die Grünen griffen die abgewählte CDU/FDP-Koalition scharf an.

Das höchste Gericht des Landes gab damit den Verfassungsbeschwerden von 17 kreisfreien Städten (Bielefeld, Bochum, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Herne, Köln, Krefeld, Leverkusen, Mönchengladbach, Mülheim, Münster, Oberhausen, Remscheid, Solingen, Wuppertal) und von zwei Kreisen (Düren, Wesel) statt. Mit dem Urteil ist nun die NRW-Regierung in der Pflicht. Sie muss sich ein neues Finanzierungsmodell einfallen lassen, das die Kommunen stärker als bisher unterstützt.

Verstoß gegen NRW-Verfassung

In der mündlichen Urteilsbegründung sagte der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Michael Bertrams, die beanstandete Regelung verstoße gegen das seit 2004 landesverfassungsrechtlich verankerte Konnexitätsprinzip. Dieses Prinzip verpflichte den Landesgesetzgeber bei der Übertragung neuer oder der Veränderung bestehender kommunaler Aufgaben, gleichzeitig einen finanziellen Ausgleich für die entstehenden notwendigen, durchschnittlichen Ausgaben zu schaffen.

Das Land habe den Kommunen eine „wesentliche finanzielle Belastung“ aufgebürdet, befand das Gericht. Die vor diesem Hintergrund erforderliche Bestimmung über die Deckung der mit der Aufgabenübertragung verbundenen kommunalen Kosten habe der Gesetzgeber nicht getroffen.

Rot-Grün will 150 Millionen Euro für Kommunen

Die Grünen wiesen der alten Landesregierung die Verantwortung für die juristische Niederlage zu. „Schwarz-Gelb steht für eine kommunalfeindliche Politik. Dies ist CDU und FDP jetzt von höchstrichterlicher Stelle in Nordrhein-Westfalen bescheinigt worden“, sagte Grünen-Landeschef Sven Lehmann. Mit ihrem Urteil zeigten die Verfassungsrichter das Stoppschild für die Praxis der Lasten-Abwälzung auf die Kommunen. „Für uns Grüne heißt das: Wir brauchen jetzt schnellstmöglich eine Lösung, die die Kommunen bei den unrechtmäßig aufgebürdeten Kosten für den U3-Ausbau unterstützt und ihnen das Signal gibt, dass das Land zu seiner Verantwortung für den Ausbau steht“, sagte der Grünen-Politiker weiter. Das gehe selbstverständlich nicht ohne entsprechende finanzielle Ausstattung.

„Deshalb fordern wir CDU und FDP ausdrücklich auf, dem Nachtragshaushalt 2010 zuzustimmen“, fügte Lehmann hinzu. Damit würden die dringend benötigten zusätzlichen 150 Millionen Euro für den Ausbau von Kita-Plätzen für unter Dreijährige bereit gestellt. Ende des Jahres soll der Nachtragsetat im Landtag verabschiedet werden. Die rot-grüne Minderheitsregierung ist dabei zumindest auf Enthaltungen aus den Reihen der Opposition angewiesen. Auch in den Folgejahren muss das Land zukünftig die Kita-Betreuungskosten der Kommunen finanzieren.

Für die frühere Regierung von Ex-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) bedeutet der Gerichtsentscheid eine erneute juristische Niederlage. So hatten höchste NRW-Gerichte bereits einen Kommunalwahltermin und die Versetzung von Landesbeamten in die Kommunen für unrechtmäßig erklärt. 2008 war zudem das NRW-Gesetz zur Onlinedurchsuchung vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe für grundgesetzwidrig erklärt worden. (dapd)