Berlin. .
Der Bundesrat lehnt die von der EU vorgelegte Verordnung zur Steinkohleförderung ab. Danach sollten alle verlustträchtigen Zechen bis 2014 geschlossen werden. Bund und Länder hatten sich auf 2018 geeinigt.
Der Bundesrat lehnt die von der EU vorgelegte Verordnung zur Steinkohleförderung ab. Die Länderkammer forderte die Bundesregierung daher am Freitag auf, sich bei der EU-Kommission und im Ministerrat für eine Regelung einzusetzen, die die Umsetzung der nationalen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen zur Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus in Deutschland bis 2018 ermöglicht.
Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) erinnerte in ihrer ersten Rede vor dem Bundesrat an den Steinkohlekompromiss von 2007, der eine klare Perspektive für die Zukunft der Steinkohle geboten habe. Sollte der EU-Vorschlag Realität werden, werde damit die Verlässlichkeit der Politik infrage gestellt. „Wir dürfen nicht zulassen, dass der Kompromiss, den wir nach hartem Ringen gefunden haben, nicht mehr zum Tragen kommt“, sagte Kraft und nahm auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in die Pflicht, die sich mehrfach für die Beibehaltung der Steinkohleförderung auch nach 2014 ausgesprochen hatte.
Steinkohlekompromiss sei „sozialverträglich“
Saarlands Ministerpräsident Peter Müller (CDU) bezeichnete es als richtig, „an die Bundesregierung die Bitte zu adressieren, darauf hinzuwirken, dass eine Modifikation auf europäischer Ebene stattfindet, die uns in die Lage versetzt, den national vereinbarten Weg der Beendigung der Subventionierung für Steinkohlebergbau weitergehen zu können“. Er verwies insbesondere darauf, dass es mit dem Steinkohlekompromiss gelungen sei, sich auf ein sozialverträgliches Vorgehen zu verständigen, das auch die Gewerkschaften akzeptieren konnten.
Nach dem Willen der EU sollen alle verlustträchtigen Steinkohlezechen in der EU bis zum 15. Oktober 2014 geschlossen werden. Die Brüsseler Behörde schlug den EU-Mitgliedstaaten im Juli eine entsprechende Verordnung vor, in der die Gewährung staatlicher Beihilfen für die Steinkohleförderung an die Bedingung geknüpft werden soll, dass die Mitgliedstaaten einen Stilllegungsplan vorlegen. Auch dürfen sie keine Betriebsbeihilfen mehr gewähren, sondern nur noch Subventionen zur Abfederung sozialer und ökologischer Folgen einer Zechenstilllegung. Die Beihilfen sollen zudem degressiv angelegt sein und alle 15 Monate um mindestens 33 Prozent sinken. Wird das betroffene Bergwerk nicht zum Stichtag stillgelegt, müssen die staatlichen Mittel zurückgezahlt werden.
Bund und Länder hatten sich dagegen vor drei Jahren auf einen Ausstieg aus den Subventionen für den Steinkohlebergbau 2018 geeinigt. Allerdings soll der Ausstieg 2012 noch einmal überprüft werden können. Die Bundesregierung könnte den EU-Beschluss im EU-Rat zu Fall bringen. (dapd)