Düsseldorf.

Das NRW-Kabinett hat die Schulreform auf den Weg gebracht. 2011 startet der Modellversuch mit den ersten Gemeinschaftsschulen, doch bis dahin dürfen noch viele mitreden. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zur neuen Schulform.

Wozu Gemeinschaftsschule?

NRW will laut Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) vor allem Kommunen auf dem Land ermöglichen, eine wohnortnahe umfassende Schule mit gymnasialen Standards anzubieten, auch wenn Schülerzahlen schrumpfen. Das längere gemeinsame Lernen bis Klasse 6 ist keine verlängerte Grundschule, soll aber für mehr Kinder zu „Bildungsaufstieg” und besseren Abschlüssen führen und soziale Ungerechtigkeit mindern.

Welche Rolle spielt der Elternwille?

„Es wird keine Schule von oben”, sagt Löhrmann. Über die Elternbeteiligung entscheidet der Schulträger. Löhrmann rät, die Eltern mehrerer Grundschul-Jahrgänge zu fragen. In den Schulen, die in ei­ner Gemeinschaftsschule auf­gehen könnten, sollte mindestens die Schulkonferenz entscheiden. Über einen Antrag beschließt der Rat in Abstimmung mit Nachbargemeinden. Ge­mein­schafts­schulen werden nicht ge­neh­migt, wo sie die Schule eines anderen Trägers gefährden.

Was macht eine Gemeinschaftsschule aus?

Grundsätzlich sind vielfältige pädagogische Konzepte mög­lich. In der Regel ist sie eine Schule der Sekundarstufe I (Klasse 5 bis 10), entsteht durch Zusammenführung be­stehender Schulformen und läuft im Ganztagsbetrieb. Sie bietet auch gymnasiale Standards an. Alle Abschlüsse der Sekundarstufe I können er­reicht werden.

Führt die Gemeinschaftsschule auch zum Abitur?

Ja. Entweder verfügt sie über eine eigene gymnasiale Oberstufe oder sie kooperiert mit der Oberstufe eines nahen Gymnasiums oder einer Ge­samtschule. Darüber sollen El­tern bereits bei der Anmeldung informiert werden. Die Schüler machen ihr Abitur nach neun Jahren (G 9).

Ist das längere gemeinsame Lernen auch nach Klasse 6 möglich?

Prinzipiell ja, auch darüber wird vor Ort entschieden. Die Schulen können bis Klasse 10 die Kinder mit unterschiedlichen Materialien gemeinsam lernen lassen. Sie können aber auch ab Klasse 7 die Bildungsstränge Gymnasium, Realschule und Hauptschule parallel anbieten.

Wie groß soll die neue Schule sein?

Vier Parallelklassen pro Jahr­gang sind laut Löhrmann wünschenswert, mindestens drei er­forderlich. Die Mindestklassengröße beträgt 23 Schüler. In der integrativen Form mit gemeinsamem Lernen sind 25 Schüler pro Klasse die Höchstzahl, in der kooperativen Form ab Klasse 7 sind es 29 Schüler.

Erhält die Gemeinschaftsschule zusätzliche Lehrer?

Geplant ist ein Stellenzuschlag von 0,5 Wochenstunden je Klasse, den Löhrmann mit erhöhtem Differenzierungs- und Förderbedarf be­gründet. Dazu kommt ein Ver­suchszuschlag von einer halben Stelle pro Jahr und Schule für Mehraufwand bei der Schulentwicklung. Die Lehrer haben eine Pflichtwochenstundenzahl von 25,5, un­abhängig von ihrem Lehramt. Das entspricht der Stundenbelastung an Gymnasien oder Ge­samtschulen.