Potsdam. .
Anhand von einheitlichen Kennzeichen sollen Verbraucher künftig schnell erkennen können, ob Restaurants gültigen Hygienevorschriften genügen. Neben der Gastronomie soll die Regelung auch für Lebensmittelbetriebe mit viel Kundenkontakt gelten.
Verbraucher sollen sich künftig auf einen Blick über die Sauberkeit von Restaurants und die Qualität der Speisen informieren können. Die Verbraucherminister des Bundes und der Länder einigten sich am Donnerstag in Potsdam grundsätzlich auf ein allgemein verständliches System. Ziel ist des, Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen bundesweit nach einheitlichen Bewertungsmaßstäben für Restaurantgäste transparent zu machen.
Nur gute Betriebe mit Smiley
Gekennzeichnet werden sollen neben Restaurants auch weitere Lebensmittelbetriebe, wenn diesen sehr viel Kundenkontakt haben, sagte die rheinland-pfälzische Verbraucherministerin Margit Conrad (SPD). Unklar ist indes noch die konkrete Ausgestaltung der Kennzeichnung etwa durch ein Smiley-System wie in Dänemark. Das Smiley-System, bei dem die Restaurants mit lachenden oder weinenden Gesichtern gekennzeichnet werden, gibt es hierzulande im Berliner Bezirk Pankow und in abgemilderter Form in Nordrhein-Westfalen. Dort werden allerdings nur Betriebe genannt, die gut abgeschnitten haben.
Was in welcher Weise künftig in die Bewertung einfließen solle, sei noch umstritten, sagte der rheinland-pfälzische Verbraucherminister Rudolf Köberle (CDU). Bis Jahresende sollen Verbände der Wirtschaft sowie Verbraucherverbände in die Vorbereitung des Regelwerks einbezogen werden. Es soll voraussichtlich in die geplante Reform des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) einfließen.
Transparenz für Verbraucher
Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) betonte, es gehe um ein praktikables und rechtssicheres System, das den Verbrauchern Transparenz in der Lebensmittelüberwachung vermittle. Die Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen sollten in allgemein verständlicher Form veröffentlicht werden.
Restaurants und andere Lebensmittelbetriebe wie Supermärkte oder Bäckereien werden regelmäßig von den Behörden überprüft. Die Ergebnisse werden jedoch nicht veröffentlicht, obwohl laut Verbraucherorganisation Foodwatch Jahr für Jahr fast jeder vierte Lebensmittelbetrieb beanstandet wird. In Deutschland sind die Bundesländer für die Kontrollen und deren Finanzierung zuständig.
In Dänemark sind Betriebe seit Jahren verpflichtet, die Kontrollergebnisse auszuhängen. Veröffentlicht werden sie auch im Internet. Anhand von vier Gesichtern von lachend bis traurig können sich die Kunden über amtliche Beanstandungen etwa zur Hygiene informieren. (afp)