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Der „Atom-Deal“ der Bundesregierung mit der Wirtschaft schlägt immer höhere Wellen. Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) gesteht nun ein, dass er an dem umstrittenen Vertrag mit den Stromriesen nicht beteiligt war.
Die Opposition brandmarkt Kanzlerin Angela Merkel als Handlangerin der Konzerne. Und überraschend übt nun auch Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) grundsätzliche Kritik an den Atomverhandlungen.
Der tagelang unter Verschluss gehaltene Atomkompromiss regelt die Details zum finanziellen Ausgleich für längere Laufzeiten. Als Bedingung für die Gewinnabschöpfung werden den Konzernen Schutzklauseln eingeräumt. So werden die Nachrüstkosten für Sicherheitstechnik pro Atomkraftwerk auf 500 Millionen gedeckelt. Was darüber liegt, können die Konzerne von den Zahlungen in den Ökoenergie-Fonds abziehen.
Allesamt Themen, die das Bundesumweltministerium betreffen. Doch mit dem Vertrag, den er noch vor einigen Tagen als epochalen Erfolg gefeiert hatte, will Röttgen offenbar nichts mehr zu tun haben. Er sei bei den Verhandlungen von Anfang an nicht dabei gewesen, sagte er. Seine Ausgrenzung verteidigte er dennoch: „Dieser Vertrag hat als Gegenstand ja allein die Gewinnabschöpfung, es ging aber nicht um Sicherheitsfragen“, argumentierte Röttgen.
„Das ist eine klare Absetzbewegung“
Dass der für Reaktorsicherheit zuständige Minister bei den Verhandlungen außen vor blieb, hält SPD-Umweltexperte Matthias Miersch für einen Skandal: „Das ist eine klare Absetzbewegung.“ Röttgen habe sich zudem früher klar dagegen ausgesprochen, dass die Frage der Laufzeitverlängerung durch einen Deal entschieden werden dürfe, sagte Miersch dieser Zeitung.
Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) machte deutlich, dass der nächtliche Atompoker im Kanzleramt gegen sein Verständnis von Demokratie verstoße. Er sei grundsätzlich der Auffassung, „dass die verbindliche Regelung von Rechten und Pflichten, die der Staat von Unternehmen oder von Organisationen oder von Personen erwartet, durch Gesetze erfolgt und nicht durch Verhandlungen und Vereinbarungen mit den jeweils Betroffenen“.