Berlin. .

Der Arbeitnehmerdatenschutz schürt Streit in der schwarz-gelben Koalition in Berlin. Die FDP lehnt laut einem Medienbericht den Gesetzentwurf von Innenminister Thomas de Maizière zu Video-Überwachung in Betrieben (CDU) ab.

Der Gesetzentwurf von Innenminister Thomas de Maizière (CDU) zum Arbeitnehmerdatenschutz stößt in der Koalition auf Ablehnung. „Der Entwurf enthält gravierende Mängel bei der Frage, unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz überwacht werden dürfen“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Justizministerium, Max Stadler (FDP), dem „Spiegel“.

In den vergangenen Wochen hatten vor allem Datenschützer und Gewerkschaften bemängelt, der Entwurf verschlechtere den Datenschutz für Beschäftigte sogar. Auslöser der Novelle waren die Spitzelaffären bei Unternehmen wie Lidl oder der Telekom.

Laut „Spiegel“ empfahl das Innenministerium im Koalitionsausschuss vergangene Woche, den Entwurf am 4. August im Kabinett zu behandeln. Daraufhin hätten die Fraktionsvertreter erklärt, die Zustimmung der Abgeordneten sei unsicher. Wegen des desolaten Erscheinungsbilds der Koalition sollten vor einer Kabinettsberatung die Streitpunkte einvernehmlich geklärt sein.

Präsidentin von Bundesarbeitsgericht

Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Hans-Peter Uhl, forderte, nach der Sommerpause in der Koalition über den Entwurf zu sprechen und ihn erst im Herbst ins Kabinett zu bringen: „Was ist ein Kabinettsbeschluss wert, wenn wir ihn dann im Parlament komplett umkrempeln?“, sagt der CSU-Politiker dem „Spiegel“.

Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, begrüßte das geplante Arbeitnehmerdatenschutzgesetz hingegen. Dieser Bereich sei „ein Paradebeispiel für ein Regelungsdefizit“, sagte sie dem „Tagesspiegel“ (Montagausgabe). „Dass es jetzt einen Referentenentwurf aus dem Innenministerium gibt, der festschreiben will, wie es um den Einsatz von Videoüberwachung und Ortungssystemen steht und welche Daten im Zuge der E-Mail-Kommunikation und der Internet-Nutzung sowie der Begründung und Durchführung eines Arbeitsverhältnisses erhoben werden dürfen, begrüße ich.“ (apn)