Die fortschreitende Technik ermöglicht Unternehmen immer tiefere Einblicke in das Leben ihrer Mitarbeiter – sei es durch Videokontrollen, Überwachung von Internetnutzung und E-Mail-Verkehr oder gar Ortung des Aufenthaltsortes übers Handy.

Welches Missbrauchspotenzial sich hier aufgebaut hat, zeigen die vielen peinlichen Datenschutzaffären der jüngeren Vergangenheit: Mit Mini-Kameras hatte der Lebensmitteldiscounter Lidl seine Mitarbeiter sogar beim Gang aufs Klo überwacht. Die Deutsche Telekom setzte Detektive auf Mitarbeiter an, um Lecks im Konzern zu ermitteln. Und bei der Bahn ließ man drei Viertel der Mitarbeiter durchleuchten, um Korruption im Unternehmen zu bekämpfen.

Was hier geschah, hat zu Recht bundesweit Empörung und Beunruhigung ausgelöst. Dass der Gesetzgeber dem ausufernden Trend zur gläsernen Belegschaft entgegentritt, war überfällig. Wie unmissverständlich klar und praktikabel die mühsam gefundenen Kompromisse wirklich sind, wird sich erst zeigen. Das Ansinnen, dem Arbeitgeber Zutritt zur Privatsphäre seiner Angestellten zu versagen und eine Rundumüberwachung unmöglich zu machen, ist löblich. Aber nicht mehr. Der Alltag zählt.