Berlin. .

Die geplante Volkszählung könnte die Sitzverteilung im Bundesrat ändern. Es sei wahrscheinlich, dass Hessen einen Sitz abgeben muss, so das Statistische Bundesamt. Der „Zensus 2011“ soll den 9. Mai zum Stichtag haben.

Die geplante Volkszählung „Zensus 2011“ könnte die Sitzverteilung im Bundesrat ändern. „Es gibt ein Bundesland, dass durch den Zensus einen Sitz im Bundesrat verlieren könnte. Das ist Hessen“, sagte Sabine Bechthold, Projektleiterin der geplanten Volkszählung beim Statistischen Bundesamt am Freitag in Berlin.

Hessen habe nach den gegenwärtigen Zahlen etwas über sechs Millionen Einwohner. Da angenommen wird, dass sich diese Zahl verringert habe, sei es wahrscheinlich, dass Hessen einen Sitz abgeben muss. Zurzeit verfügt Hessen über 5 der 69 Sitze in der Länderkammer. Die heutige Sitzverteilung beruhe noch auf den Zahlen der Volkszählung von 1987, die nur durch Fortschreibungen korrigiert würden, erklärte Bechthold.

Zehn Prozent aller Haushalte werden befragt

Die geplante Volkszählung „Zensus 2011“ wird rund ein Drittel der deutschen Bevölkerung betreffen. „Jeder, der zum Zensus befragt wird, muss auch am Zensus teilnehmen“, sagte Bechtold. Wer sich weigere, könne mit einem Zwangsgeld von bis zu 5000 Euro belegt werden. Die einzige freiwillige Frage sei die nach der Religionszugehörigkeit. In zehn Prozent aller Haushalte werden Interviewer die Bevölkerung persönlich befragen. Außerdem sollen alle Besitzer von Wohnungen und Häusern, als auch alle in Gemeinschaftseinrichtungen, wie Alten- oder Studentenwohnheimen lebenden Menschen einzeln erfasst und befragt werden.

Die Statistiker halten es für wahrscheinlich, dass die Bevölkerungszahl nach dem Zensus korrigiert werden muss und Hessen einen Sitz verliert. Auch der Zuschnitt der Wahlkreise soll nach der Erhebung bundesweit angepasst werden.

Alte Bevölkerungszahlen zu hoch

Generell werde die Bevölkerungszahl nach unten korrigiert werden müssen. Die Vorberechnungen zu der statistischen Erhebung hätten ergeben, dass die Bevölkerungszahl Deutschlands mit 81,8 Millionen um rund 1,3 Millionen Menschen zu hoch geschätzt werde. Das komme durch die alten Zahlen. Das Datenmaterial aus der letzten bundesdeutschen Volkszählung 1987 und der letzten ostdeutschen aus dem Jahr 1981 seien bisher lediglich fortgeschrieben worden und dadurch mit der Zeit fehlerhaft.

Im Gegensatz zur letzten Volkszählung sollen beim Zensus wesentlich weniger Personen befragt werden. „Wir wollen ein schonenderes Verfahren anwenden“, sagte Bechtold. Auch solle mit der Neuerhebung von Daten sparsam umgegangen werden. Dazu werden schon vorab große Datenmengen an das Statistische Bundesamt übermittelt. Bereits im November 2010 sollen Meldebehörden, die Bundesagentur für Arbeit und die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes Daten liefern. Stichtag für den Zensus ist der 9. Mai 2011. Zum Abgleich sollen die genannten Behörden im September 2011 ihre aktuellen Daten noch einmal an das Bundesamt senden.

Zwei Verfassungsbeschwerden

Die Befragung durch bundesweit mehr als 80 000 Interviewer und die Auswertung verursachen Kosten in Höhe von 710 Millionen Euro. Davon entfallen 85 Millionen auf den Bund. Den Großteil der Kosten tragen mit 625 Millionen Euro die Länder. Sie sollen aus Bundesmitteln einen Zuschuss von 250 Millionen Euro erhalten. Die Volkszählung von 1987 hatte etwa eine Milliarde D-Mark gekostet. Die Bundesländer sind unterschiedlich von den Befragungen betroffen. Das liege an der unterschiedlichen Wohnstruktur, sagte Bechtold. Während in Rheinland-Pfalz durchschnittlich jeder siebte Bürger an der Haushaltsbefragung teilnehmen müsse, sei es in Hamburg nur jeder dreiundzwanzigste.

Obwohl das Statistische Bundesamt höchste Sicherheitsstandards in Sachen Datenschutz zugesichert hat, sind bereits zwei Verfassungsbeschwerden gegen den Zensus anhängig. Unterdessen kündigte eine Sprecherin des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung eine Großdemonstration gegen die Volkszählung am 11. September in Berlin an. Mitglieder des Arbeitskreises tragen eine der beiden Verfassungsbeschwerden gegen den Zensus. (ddp)