Berlin. .
Die Bundesregierung will Klagen gegen Kinderlärm und Kitas in Wohngebieten stark erschweren. „Kinderlärm ist doch keine schädliche Umwelteinwirkung. Wir werden die Rechtslage deshalb ändern“, so Bundesbauminister Ramsauer in einem Interview.
Die Bundesregierung will einem Zeitungsbericht zufolge Klagen gegen Kinderlärm und Kindertagesstätten in Wohngebieten deutlich erschweren. „Kinderlärm ist doch keine schädliche Umwelteinwirkung, vor der die Bürger mit einem Gesetz geschützt werden müssen“, sagte Bundesbau- und Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) den „Ruhr Nachrichten“. „Wir werden die Rechtslage deshalb ändern.“
Kitas sollen in allen Wohngebieten zulässig sein
Hermann Kues (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Familienministerium, sagte der Zeitung, „Toleranz und Akzeptanz gegenüber dem Lachen, Kreischen, Singen und Rufen spielender Kinder muss eine Selbstverständlichkeit sein“. Informationen der Zeitung zufolge könnten die Gespräche nach der Sommerpause abgeschlossen werden. Geplant ist demnach unter anderem eine Novelle des Baugesetzbuches. Danach sollen Kindertagesstätten künftig in allen Wohngebieten zulässig sein. Bisher mussten die Kommunen Ausnahmegenehmigungen erteilen. Angestrebt wird demnach auch eine Klarstellung im Bundesimmissionsschutzgesetz, dass Kinderlärm nicht mehr als schädliche Umwelteinwirkung betrachtet wird.
Der Bundesrat hatte sich bereits im März für einen wohlwollenderen Umgang mit Kinderlärm eingesetzt. Die Länderkammer hatte ebenfalls gefordert, Kinderlärm nicht mehr als schädliche Umwelteinwirkung im Sinne des Immissionsschutzrechts einzustufen und außerdem Kitas generell auch in reinen Wohngebieten zuzulassen. Als erstes Bundesland hatte Berlin im Februar sein Immissionsschutzgesetz zugunsten der Kinder geändert. (afp)