Stuttgart. .

Streit über die Steuersünder-CD: Baden-Württemberg kauft die ihm angebotenen Daten nicht. Aber auch der Bund sieht sich dafür nicht verantwortlich. Will nun keiner die Daten haben?

Der Bund und Baden-Württemberg streiten offen um den Ankauf einer CD mit Schweizer Daten mutmaßlicher deutscher Steuersünder. Die Landesregierung teilte am Freitag in Stuttgart mit, es gebe eine „klare Vereinbarung“ mit dem Bundesfinanzministerium, dass das Bundeszentralamt in Bonn „den Kauf übernimmt“, falls die Bewertung der Daten positiv ausfalle. Der Sprecher des Bundesministeriums, Martin Kreienbaum, erklärte, der Bund kaufe die CD nicht. Das Bonner Amt sei lediglich für Koordinierungsaufgaben zuständig.

Hintergrund ist offenbar ein Dissens in der baden-württembergischen CDU/FDP-Koalition über den Ankauf. Während Justizminister Ulrich Goll (FDP) den Kauf vehement ablehnte, war Finanzminister Willi Stächele (CDU) dafür. Staatsminister Helmut Rau (CDU) erklärte, sollte die Bundesbehörde im Rahmen ihrer Bewertung zu dem Schluss kommen, dass die auf der CD vorhandenen Daten rechtssicher nutzbar seien, insbesondere im Hinblick auf deren Verwertbarkeit, solle die Daten-CD durch das Bundeszentralamt verwertet werden.

1700 Namen potenzieller Steuersünder

Ein Informant hatte sich bei der Steuerfahndung in Freiburg gemeldet und forderte 500.000 Euro für eine CD mit 1.700 Namen mutmaßlicher Steuerhinterzieher. 52 Namen von Anlegern hatte er schon geliefert. Das Finanzministerium rechnet mit Steuermehreinnahmen zwischen sechs und sieben Millionen Euro. Rau sagte der Nachrichtenagentur DAPD, man wolle eine rechtssichere Entscheidung. Kreienbaum sagte, er mache sich „als Erkenntnis zu eigen: Baden-Württemberg kauft nicht. Ich habe nicht vernommen, dass Baden-Württemberg gesagt hat, dass der Bund kaufen soll.“ Das Stuttgarter Staatsministerium erklärte, „dass es eine klare Vereinbarung zwischen dem baden-württembergischen Staatsministerium und dem Bundesfinanzministerium gebe, dass das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn eine Bewertung und im Falle eines positiven Ergebnisses den Kauf übernimmt“.

Kreienbaum erläuterte, die Entscheidung über den Kauf obliege grundsätzlich dem Land. „Der Bund selbst wird diese Daten nicht kaufen.“ Er unterstütze aber die Länder, indem er entsprechende Datenangebote koordiniere. Sollten mehreren Bundesländern dieselben Daten gleichzeitig angeboten werden, so koordiniere das Bundeszentralamt eventuelle Käufe. Kaufe ein Land eine Datensammlung und entdecke dabei Daten aus anderen Bundesländern, so sei es verpflichtet, deren Behörden davon in Kenntnis zu setzen. (apn)