Passau. .

Das Arbeitszimmer-Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat den Bund der Steuerzahler ermutigt: Er fordert den Stopp des Solidaritätszuschlags. Dieser sei „auch nicht mit dem Grundgesetz vereinbar“.

Der Bund der Steuerzahler hat nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Besteuerung von Arbeitszimmern nun den Solidaritätszuschlag ins Visier genommen. Dieser sei aus Sicht des Steuerzahlerbundes „auch nicht mit dem Grundgesetz vereinbar“, sagte Däke der „Passauer Neuen Presse“. Däke verwies auf die gängige Praxis, dass der Soli derzeit nur noch vorläufig erhoben wird. Steuerzahler in Deutschland finden den entsprechenden Vermerk auf ihrem Steuerbescheid.

Er sehe gute Chancen, „dass Karlsruhe den Soli kippen und für verfassungswidrig erklären wird“. Darüber hinaus brenne es im Steuerrecht „auch sonst an allen Ecken und Enden“. Die „Änderungswut des Gesetzgebers“ sei „unermesslich“. Däke sagte, der Steuerzahlerbund unterstütze derzeit rund 20 Musterverfahren. „Das reicht vom Solidaritätszuschlag über die Absetzbarkeit von Berufsausbildungskosten und Steuerberatungskosten bis zum Elterngeld.“

Einspruch einen Monat lang möglich

Die sogenannten Musterverfahren werden angestrengt, um juristisch Klarheit darüber zu schaffen, ob bestimmte Regelungen gesetzeskonform sind. Läuft ein solches Musterverfahren, können Steuerzahler nach Erhalt ihres Steuerbescheids einen Monat lang gegen diesen Einspruch einlegen. Tun sie dies, erhalten sie Geld nachgezahlt, wenn in dem Musterverfahren am Ende zu ihren Gunsten entschieden wird. Oft gehen die Finanzämter auch dazu über, bestimmte Steuerfestsetzungen nur noch vorläufig vorzunehmen, dann müssen Steuerzahler erst gar nicht mehr widersprechen, um später eventuell in den Genuss einer Nachzahlung zu kommen. Dies ist auch beim Solidaritätszuschlag der Fall. (afp)