Berlin. Als Konsequenz aus dem Amoklauf von Winnenden hat das Bundeskabinett am Mittwoch eine Verschärfung des Waffenrechts beschlossen. Noch vor der Bundestagswahl soll die Reform verabschiedet werden. Auf ein generelles Verbot privaten Waffenbesitzes konnte sich die Koalition nicht einigen.
Das Bundeskabinett hat eine Verschärfung des Waffenrechts beschlossen. Die vom Bundestag noch zu bestätigenden Änderungen reichen von strengeren Vorschriften für die Aufbewahrung von Waffen über mögliche Kontrollen von Waffenbesitz und -berechtigung bis hin zur Einführung eines bundesweiten Waffenregisters. Eine sogenannte Formulierungshilfe für den Änderungsantrag zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes beschloss das Kabinett am Mittwoch in Berlin. Zudem soll das Mindestalter von Sportschützen großkalibriger Waffen von 14 auf 18 Jahren angehoben werden.
Um die Änderungen hatte die große Koalition lange gerungen. So sollte das Versprechen an die Hinterbliebenen des Amoklaufs von Winnenden eingelöst werden, ohne Jäger und Schützen unter Generalverdacht zu stellen. Umstritten war unter anderem, ob die Behörden künftig unangemeldet Waffenbesitzer überprüfen können. Bisher regelt das Gesetz nur eine Prüfung nach drei Jahren. Jetzt wird diese Begrenzung aufgehoben. Die Forderung nach einem generellen Verbot privaten Waffenbesitzes kam indes nicht durch.
Verantwortungsbewusstsein soll sich erhöhen
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) betonte, mit den Änderungen soll Jugendlichen ein Zugang zu Waffen erschwert und zugleich sichergestellt werden, dass nur der Berechtigte Zugang zu Waffen hat. «Die Regelungen dienen auch dazu, das Verantwortungsbewusstsein der Waffenbesitzer zu stärken. Letztlich liegt die Verantwortung aber bei den Waffenbesitzern selbst», fügte Schäuble hinzu.
Neben dem lang diskutierten elektronischen nationalen Waffenregister sollen Meldebehörden als Waffenbehörde Namensänderung, Wegzug und Tod sowie künftig auch Zuzug von Waffenbesitzern registrieren. Die Behörde erhält zudem die Möglichkeit, eingezogene Waffen zu vernichten. Schließlich ist eine befristete Amnestieregelung vorgesehen, wonach Besitzer illegaler Waffen diese bis Ende 2009 straffrei abgeben können, sofern damit keine Straftat begangen wurde. (ddp)