Essen. 1,7 Millionen Kinder in Hartz-IV-Haushalten können auf eine Erhöhung ihrer Unterstützung hoffen. Das Bundesverfassungsgericht überprüft, ob der Bedarf für diese Kinder überhaupt realitätsnah ermittelt wird. Der Paritätische Wohlfahrtsverband spricht von einem "Hunger-Satz".

Aus Sicht des Paritätischen Wohlfahrtsverbands ist die Hartz-IV-Zahlung für Kinder völlig unangemessen. „Das ist ein wahrer Hunger-Satz”, sagte Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer, der WAZ. „Mit diesem Regelsatz hat man keine Chance, ein Kind über den Monat zu bringen.” Die Regelsätze seien „rein willkürlich unter einem Spardiktat” festgelegt worden, kritisierte Schneider.

Familien klagen gegen Regelsatz

Ähnlich argumentieren die drei Familien, die gegen diesen Regelsatz geklagt hatten. Einer der Anwälte, Martin Reucher, erklärte, der Kinder-Satz sei einfach prozentual vom Erwachsenen-Satz abgeleitet worden. Dass jedoch für Kinder je nach Alter 60 oder 70 Prozent des Erwachsenen-Satzes gezahlt werde, habe „keinerlei Grundlage”. Es sei überhaupt nicht ermittelt worden, „wie der Bedarf von Kindern tatsächlich aussieht”, stellte der Rechtsanwalt fest.

Zum Zeitpunkt der Klage bekam ein Kind bis zum 14. Lebensjahr 207 Euro. Das entsprach 60 Prozent eines erwachsenen Alleinstehenden. Inzwischen hat die Politik ganz leicht nachgebessert. Heute liegt der Satz zwischen 215 Euro (bis zum 6. Jahr) und 287 Euro nach dem 14. Geburtstag. Das entspricht zwischen 60 und 80 Prozent des Erwachsenen-Satzes.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband hält aber auch dies für zu niedrig. Und: „Es wird wieder pauschalisiert. So werden 56 Cent monatlich berechnet – zum Ansparen für ein Fahrrad. Wer macht das schon?”, fragt Ulrich Schneider. Angemessene Kinderkleidung, Beiträge für Sportvereine und Musikschulen kämen darin nicht vor, kritisiert auch der Präsident der Diakonie, Klaus-Dieter Kottnik.

Forderung: Bedarf eigenständig ermitteln

Sie wie auch der Caritasverband fordern eindringlich, den Bedarf eines Kindes eigenständig zu ermitteln. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat dafür je nach Alter zwischen 270 bis 358 Euro errechnet. Zudem plädiert er dafür, die „einmaligen Leistungen” etwa für die Einschulung wieder einzuführen.

Experten erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht die Berechnung bemängeln wird. Denn schon das Hessische Landessozialgericht wie auch das Bundessozialgericht hatten genau dies in den Ausgangsverfahren gefordert.