Dortmund. Vor vier Jahren fasste sich Altenpflegerin Katrin Kerber-Schiel ein Herz. Obwohl sie berufstätig war und ihr Mann Joachim als Teilzeitkraft in einem Möbelhaus arbeitete, war die Dortmunder Familie auf Hartz IV angewiesen.

Dennoch wollte die Mutter ihren beiden damals fünf und sieben Jahre alten Kindern ein anständiges, sorgenfreies Leben bieten.

Daher ließ sie die staatlichen Zuwendungen für ihren Nachwuchs überprüfen. 207 Euro (der Betrag wurde inzwischen aufgestockt) reichten zwar aus, um satt zu werden. Reichten aber nicht, um die ältere Tochter auf Klassenfahrt zu schicken oder den Sohn, damals fünf Jahre alt, in einer Fußballmannschaft anzumelden. Die engagierte Frau schaltete deshalb im Jahre 2005 den Juristen Martin Reucher ein.

Im Auftrag der Kerber-Schiels legte dieser erfolglos Beschwerde bei der Arge ein. Dann klagte er vorm Sozialgericht, um später die Berufung beim Landessozialgericht Essen und schließlich die Revision beim Bundessozialgericht folgen zu lassen. Letzteres entschied: Der Regelsatz für Hartz-IV-Kinder ist verfassungswidrig. „Die Richter erklärten, dass es auch um die sozio-kulturellen Bedürfnisse der Kinder Arbeitsloser und Armer geht”, sagt Reucher. Teilhabe an Freizeitaktivitäten, Kultur, Bildung blieben bei diesen Regelsätzen auf der Strecke. Zurück zu Familie Kerber-Schiel, die den Stein ins Rollen brachte und dafür sorgte, dass die Regelsätze für Kinder beim Bundesverfassungsgericht überprüft werden: Katrin und Joachim freuen sich, etwas bewegt zu haben. Sie hoffen, „dass die Richter endgültig zu Gunsten der Kinder entscheiden”.