Essen. Ist der Anbau von Cannabis in Kleingärten verboten oder erlaubt? Der Stadtverband erhält dazu Anfragen und erkennt eine Lücke im Gesetz.

Kaum hat nach dem Bundestag auch der Bundesrat den Weg für das Cannabisgesetz freigemacht, da treibt die Rausch fördernde Pflanze auch jene um, die sich auf den Anbau von Grünzeug von Hause aus bestens verstehen: die Kleingärtner. Wie erwartet, habe die Abstimmung zu zahlreichen Nachfragen innerhalb des organisierten Kleingartenwesens geführt, heißt es aus aktuellem Anlass in einer Stellungnahme des Bundesverbandes der Kleingartenvereine Deutschlands.

Auch beim Essener Stadtverband an der Schnütgenstraße klingelte in Sachen Cannabis bereits das Telefon, wie Vorsitzender Holger Lemke berichtet. Die Frage, die der Fantasie offenbar Flügel verleiht, lautet: Ist der Anbau von Cannabis im Kleingarten erlaubt?

Eine Gartenlaube darf nicht zum Wohnen genutzt werden, in Essen gibt es aber Ausnahmen

Vor der Aussaat baut der Bundesverband vor: Laut Cannabisgesetz ist der Anbau von maximal drei Cannabispflanzen Personen ab dem 18. Lebensjahr lediglich an deren Wohnsitz gestattet oder „an ihrem gewöhnlichen Aufenthalt“. Kleingärten fallen erklärtermaßen nicht darunter. Zwar dürfen Kleingärtner in ihrem Garten übernachten, laut Bundeskleingartengesetz darf die Gartenlaube aber „nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein“. Kurz: Eine Gartenlaube ist keine Wohnung. Folglich ist der Anbau von Cannabis in Kleingärten verboten.

Also viel Rauch um nichts? Nicht ganz. Von dem Verbot ausgenommen sind nach Lesart des Kleingartenverbandes allerdings Gärten mit „bestandsgeschützter Wohnnutzung“. Damit gemeint sind Kleingärten, die nach dem Zweiten Weltkrieg mit Zustimmung der Behörden als Wohnraum genutzt wurden, weil weite Teile der Stadt in Schutt und Asche lagen und es zu wenige Wohnungen gab. Von diesen bestandsgeschützten Kleingärten gibt es in Essen aber nur noch eine Handvoll.

Der Stadtverband der Kleingartenvereine will von der Stadt Essen wissen, wer das Verbot kontrolliert

Um auf Nummer sich zu gehen, ob der Kleingartenverband mit der Auslegung des Cannabisgesetzes richtig liegt, hat Holger Lemke Essens Umweltdezernentin Simone Raskob angeschrieben. „Ich habe eine Anfrage an Frau Raskob gestellt, wie sie das sieht“, berichtet Holger Lemke. Schließlich ist die Stadt Essen Eigentümerin der allermeisten Kleingärten, der Stadtverband ist nur Pächter. 2200 der insgesamt 8500 Kleingärten sind im Besitz der Kleingartengrund- und Boden GmbH.

Lemke will nicht ausschließen, dass in einigen Gärten oder Gewächshäusern Cannabispflanzen gezogen werden könnten, auch wenn das verboten ist. Möglicherweise sei dies sogar bereits der Fall. Davon Kenntnis habe man keine. Die eigentliche Sorge, die den Stadtverband umtreibt, ist diese: Wer kontrolliert, dass das Cannabisgesetz auch in Kleingärten eingehalten wird.

Zwar gebe es in Kleingartenvereinen regelmäßige Begehungen, um zu überprüfen, ob die Parzellen auch nach den Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes genutzt werden, doch gehe es dabei mehr um die Art und Größe der Bebauung. Dass die Funktionäre auch Cannabis nachspüren, frei nach dem Motto, immer der Nase nach, hält Lemke aber für ausgeschlossen.

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