NRW. . Kranke Kinder brauchen meist kein offizielles Attest, wenn sie in der Schule ausfallen. Das NRW-Schulministerium erklärt die Regeln.
Kranke Schulkinder brauchen in der Regel kein Attest. Laut NRW-Schulministerium reicht meist eine schriftliche Mitteilung der Eltern an die Schule. Angesichts der Rückmeldungen aus der Ärzteschaft habe das Schulministerium die Bezirksregierungen darum gebeten, die Schulen noch einmal über die Rechtslage zu informieren, erklärte ein Ministeriumssprecher am Donnerstag auf Anfrage der dpa.
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Dabei sei darauf hingewiesen worden, dass die Belastungssituation vieler Kinder- und Jugendärztinnen derzeit eine besonders sorgfältige Prüfung und Abwägung erfordere, ob im Einzelfall ein ärztliches Attest angefordert werden müsse. Außerdem sei dazu ein Beitrag im Bildungsportal ausführlicher gefasst worden. Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein hatte zuvor eine Entlastung der Praxen von „unnötigen Attesten“ gefordert.
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Laut Schulgesetz könnten Schulen von den Eltern nur dann ein ärztliches Attest verlangen, wenn begründete Zweifel daran bestehen, dass der Unterricht tatsächlich aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, erklärte der Ministeriumssprecher. Eine besondere Regelung gebe es aber für Abschlussprüfungen und Nachprüfungen: Hier sähen die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen eine Attestpflicht ausdrücklich vor. (dpa)