Düsseldorf. Martinsumzüge wird es in diesem Jahr in NRW keine geben. Das Innenministerium stellt klar: Die Corona-Schutzverordnung erlaubt die Umzüge nicht.

Martinsumzüge sind in diesem Jahr in Nordrhein-Westfalen verboten. Das teilte das Landesgesundheitsministerium am Freitag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Die neue Corona-Schutzverordnung erlaube Veranstaltungen nur noch, „wenn es dafür einen ausdrücklichen Ausnahmetatbestand in der Verordnung gibt“, erklärte ein Sprecher.

„Da Martinszüge keine berufliche Veranstaltung sind und auch keine der Daseinsfürsorge dienende Veranstaltung, sind sie leider nicht zulässig.“ Auch für feste Gruppen wie Schulklassen gebe es keine Ausnahmen.

Neue Corona-Schutzverordnung zählt Martinszüge nicht zu Ausnahmen

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Wegen der stark steigenden Corona-Infektionszahlen hatten Bund und Länder am Mittwoch drastische Einschnitte beschlossen, die vor allem den Freizeitbereich treffen. In der am Freitag veröffentlichten neuen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW werden Martinszüge nicht ausdrücklich erwähnt.

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Vor anderthalb Wochen hatte das Gesundheitsministerium noch mitgeteilt, dass Martinsumzüge unter Einhaltung von Abstandsregeln und mit Personenbeschränkungen stattfinden dürften. (dpa)

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