Berlin. Ab Montag müssen Restaurants, Hotels und Freizeiteinrichtungen schließen. Der Staat will mit zehn Milliarden helfen. Nur: Reicht das?
Verzweiflung, Zukunftsangst, Wut. Dies negativen Gefühle dominieren den Alltag Tausender Unternehmer, die von Montag an wieder ihre Läden schließen müssen.
Nach dem Beschluss von Bund und Länder müssen Restaurants, Cafés und Bars bis Ende November dicht machen. Private Urlaubsreisen innerhalb Deutschlands sind gestrichen, es herrscht ein Beherbergungsverbot für Touristen in Hotels. Auch Dienstleister ohne Mindestabstand, wie Kosmetikstudios oder Massagepraxen, müssen dicht machen, ebenso Freizeiteinrichtungen, Theater und Kinos. Viele ohnehin schon gebeutelte Unternehmen trifft der zweite Lockdown ins Mark.
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Um Pleiten zu verhindern, hat der Bund ein neues Hilfspaket aufgelegt. Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern bekommen bis zu 75 Prozent des Umsatzes erstattet, den sie im vergangenen November erzielt haben, größere Firmen 70 Prozent.
Insgesamt 10 Milliarden Euro lässt sich der Bund diese weitere Hilfe kosten – allein für den kommenden Monat. „Der November ist der Monat der Wahrheit“, sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) am Donnerstag. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) unterstrich, es werde bei den Hilfsmaßnahmen „nicht gekleckert, sondern geklotzt“. Überzeugen können die beiden Minister damit aber nicht alle Unternehmen. Ein Überblick über die betroffenen Branchen.
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Gastronomie
„Viele Betriebe stehen mit dem Rücken zur Wand, die Verzweiflung wächst“, sagt die Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga), Ingrid Hartges, unserer Redaktion. Die Gastronomie war schon von dem ersten Lockdown gebeutelt. Auf 17,6 Milliarden beziffert der Dehoga den Umsatzverlust zwischen März und Juni.
Seitdem hat sich vieles getan. Die Gastronomie hat in den vergangenen Monaten in Konzepte, Abstände, Lüftung und Glaswände investiert. „Durch den Lockdown werden Unternehmen und Beschäftigte wieder ihrer Existenzgrundlage beraubt“, sagt Guido Zeitler, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Trotz vieler Verbesserungen und Schutzmaßnahmen müssen Wirte – ausgenommen sind Straßen- und Lieferverkauf sowie Kantinen – wieder schließen. „Das ist doch kein Vorwurf an die Gastronomen“, versucht Wirtschaftsminister Altmaier die Schließung zu verteidigen. Für viele dürfte es sich aber so anfühlen.
Die Gastronomen hoffen umso dringender auf eine schnelle und unbürokratische Auszahlung der versprochenen Hilfen. Ansonsten würde ein Drittel der 245.000 Unternehmen den Winter nicht überstehen, warnt Dehoga-Chefin Hartges. Die Bürokratie war immer wieder ein Problem bei den Hilfspaketen. Von den 25 Milliarden Euro an Überbrückungshilfe, die der Bund jetzt verlängerte, wurden bisher beispielsweise nur knapp über eine Milliarde Euro bewilligt.
Und auch beim aktuellen Hilfspaket sind die Gelder noch nicht abrufbar. Erst müssen Länder und Bund das Vorgehen abstimmen, dann braucht es grünes Licht aus Brüssel seitens der EU. Für viele Beschäftigte dürfte das zu spät kommen. So haben Minijobber auf 450-Euro-Basis haben überhaupt keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld, ihnen droht die Entlassung.
Das wirkt sich auch auf andere Bereiche aus. Viele Studierende jobben etwa in der Gastronomie und verlieren nun ihren Nebenjob. Auch Caterer, Gebäudereiniger oder Wäschereien hängen an der Branche. Sie haben keinen direkten Anspruch auf die geplanten Hilfen, wobei Scholz und Altmaier auch hier weitere Maßnahmen in Aussicht stellten.
Wer regulär beschäftigt ist, muss nun wieder mit Kurzarbeit rechnen. Gewerkschaftschef Zeitler fordert, dass das Hilfspaket angepasst wird, um die dabei entstehenden Lohnbußen auszugleichen. Denn viele Beschäftigte in der Gastronomie arbeiteten im Niedriglohnsektor, so Zeitler: „Die Politik hat der Branche ein Geschenk gemacht, aber dabei leider die Beschäftigten vergessen.“
Hotels und Tourismus
Übernachtungen sind für innerdeutsche Reisen praktisch verboten. Das kommt für viele Hotels einer faktischen Schließung gleich. Die großen Hotels hatten im Sommer gerade wieder eine Belegung von rund 20 Prozent erreicht, berichtet der NGG-Chef Zeitler: „Das geht jetzt wieder herunter. So ist aber kein Betrieb wirtschaftlich zu führen.“
Für den Tourismus und die Hotellerie bedeutet dies erneut ein schwerer Schlag, der auch für die Kunden sehr bedauerlich ist, meint der Präsident des Deutschen Reiseverbands (DRV), Norbert Fiebig. Viele Anbieter hätten bereits in den vergangenen Monaten aufgegeben, durch die neuen Maßnahmen werden weitere gezwungen, ihr Geschäft einzustellen. Die betroffenen Unternehmen bräuchten jetzt schnell finanzielle Unterstützung.
Die Tourismuswirtschaft hat in diesem Jahr bereits mehr als 80 Prozent ihrer Umsätze durch Beherbergungsverbote und Reisewarnungen eingebüßt. „Diese existenzbedrohende Situation wird durch den Lockdown im November nun nochmals deutlich verschärft“, warnt Fiebig. Wichtig sei es auch, eine EU-weit gültiges Covid-Testregime einzuführen, um eine Perspektive für die Wiederaufnahme des Geschäfts zu schaffen.
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Kultur- und Freizeiteinrichtungen
Konzerthäuser, Theater, Kinos, aber auch Schwimmbäder, Saunen und Freizeitparks – alle müssen im November schließen. Die Enttäuschung in der Branche ist riesig. „Wir haben seit acht Monaten einen faktischen Lockdown, der einem Berufsverbot gleichkommt“, sagte Jens Michow, geschäftsführender Präsident des Bundesverbandes der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV) unserer Redaktion.
Von den fünf Milliarden Umsatz, allein die Konzertwirtschaft sonst einspielt, werden in diesem Jahr nicht einmal eine Milliarde zusammenkommen. „Ohne die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wäre rund jedes zweite Unternehmen schon pleite“, sagt Michow.
Er fordert weitere Hilfen, etwa die Erstattung von Einnahmeverluste der vergangenen Monate und einen Ausfallfonds für Schäden, die durch künftige Ausfälle entstehen. Die bisherigen Hilfsmaßnahmen sind Michow zu unkonkret – auch weil die Umsätze in der Branche je nach Monat stark schwanken und der Vorjahres-November nicht repräsentativ für „normale“ Monate sein muss.
Um Härtefallmaßnahmen zu verhindern, kündigte Altmaier individuelle Lösungen an: Möglich sei in Einzelfällen ein veränderter Berechnungszeitraum, etwa für den Oktober oder für mehrere Monate.
Dienstleistungen
Im Gegensatz zum Frühjahr gleicht der aktuelle Lockdown einem Flickenteppich. Das Kosmetikstudio muss schließen, der Friseur aber darf offen bleiben. Der Bäcker darf weiterverkaufen, das angrenzende Café darf er aber nicht bewirtschaften. Das Massagestudio muss dicht machen, die Physiotherapiepraxis darf aber geöffnet bleiben.
„Das Nützliche und das Angenehme einschränken, um das Notwendige zu erhalten“, fasste Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) in der ZDF-Sendung „Markus Lanz“ die Maßnahmen zusammen.
Im Gegensatz zur verzweifelten Kulturbranche kommen die versprochenen Hilfen bei vielen Dienstleistern und Handwerksbetrieben gut an. „Die vorgesehene außerordentliche Wirtschaftshilfe kann helfen, Notlagen abzumildern“, sagte Wolfgang Ewer, Präsident des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) unserer Redaktion.
Bei den Freiberuflern und Selbstständigen stößt vor allem auf Zustimmung, dass neben dem erstatteten Umsatz nun auch Betriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern die Möglichkeit haben, Schnellkredite über die staatliche Förderbank KfW zu beziehen. „Hier rechnen wir mit positiven Effekten“, sagt Ewer. Zugleich schloss er sich den Forderungen nach einem fiktiven Unternehmerlohn an. Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer betonte gegenüber unserer Redaktion, dass die Hilfen notwendig seien, da die finanziellen Reserven der Betriebe durch den ersten Lockdown „ausgeschöpft“ seien.
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